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Wüppesahl kritisiert halbherzige Ermittlungen zu Stuttgarter Wasserwerfer-Prozess

Archivmeldung vom 14.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Anti-Stuttgart 21-Aufkleber
Anti-Stuttgart 21-Aufkleber

Im Zusammenhang mit dem "Wasserwerfer-Prozess" in Stuttgart wegen eines brutalen Polizeieinsatzes vom September 2010 hat der ehemalige Kriminalbeamte Thomas Wüppesahl halbherzige Ermittlungen kritisiert. In dem Verfahren wird an diesem Mittwoch der Stuttgarter Polizeipräsident als Zeuge vernommen. Die lange Ermittlungszeit von vier Jahren sei "eine Verhöhnung der Opfer und ein Beleg dafür, dass es eine Gleichheit vor dem Gesetz nicht gibt", erklärte Wüppesahl, Sprecher der »Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten«, gegenüber der Tageszeitung "neues deutschland" (Mittwochausgabe).

Seit dem Frühsommer stehen in Stuttgart zwei Polizisten vor Gericht, die mit verantwortlich für einen Polizeieinsatz am 30. September 2010 waren. Bei der Räumung einer Demonstration gegen das Bahngroßprojekt Stuttgart 21 waren an diesem Tag mehr als 100 Menschen von der Polizei verletzt worden, mehrere von ihnen schwer. "Hätten Bürger Polizeibeamte so behandelt, wäre sofort eine Sonderkommissionen eingerichtet worden und es hätte Ermittlungen wegen Mordes oder versuchten Mordes gegeben", so Wüppesahl, der von einem "Herumeiern der Justiz" und einem "Wegtauchen der angeklagten Einsatzabschnittsführer" spricht.

Wüppesahl erinnert daran, dass mehr als 98 Prozent der gegen Polizeibeamte geführten Verfahren eingestellt und nicht unabhängig untersucht würden. Er fordert Politik und Verwaltung auf, gezielt kritisches Denken bei der Polizei zu fördern und die Mitarbeiter in die Lage zu versetzen, gesellschaftspolitische Reflexion mit fachlicher Kompetenz zu verbinden und ihren Dienst entsprechend des Wertemodells des Grundgesetzes auszuüben.

Quelle: neues deutschland (ots)

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