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Gutachten: Asylbewerber müssen Flucht nicht „beweisen“

Archivmeldung vom 19.09.2025

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.09.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Viele Menschen wandern in die BRD um zu bleiben... (Symbolbild)
Viele Menschen wandern in die BRD um zu bleiben... (Symbolbild)

Bild: Tim Kellner / Eigenes Werk

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über ein Rechtsgutachten, dem zufolge Asylsuchende ihre Fluchtgründe nicht im Sinne einer strengen Beweisführung nachweisen müssen; die dts Nachrichtenagentur greift das auf. Die Aufklärung des Sachverhalts liege demnach primär bei den Behörden, während die Mitwirkungspflichten der Antragstellenden bestehen bleiben.

Das Gutachten ordnet die Beweisfrage im Asylrecht ein und verweist auf den Grundsatz der Amtsermittlung. Danach tragen die zuständigen Stellen die Hauptverantwortung, individuelle Fluchtgründe durch Anhörungen, Herkunftsländerberichte und Plausibilitätsprüfungen zu bewerten. Fehlende Dokumente dürfen nicht automatisch zur Ablehnung führen, wenn die Schilderung konsistent ist und mit Erkenntnissen zur Lage im Herkunftsland übereinstimmt.

In der Praxis betrifft das die Anhörungsführung, die Dokumentation sowie die gerichtliche Überprüfbarkeit von Entscheidungen. Juristinnen und Juristen verweisen darauf, dass eine einseitige Verlagerung der Beweislast auf Antragstellende mit europäischem und deutschem Recht kollidieren könnte. Politische Reaktionen reichen von Zustimmung bis zur Kritik, wonach Anforderungen nicht weiter abgesenkt werden dürften. Fachverbände fordern einheitliche Standards und bessere Schulungen für Entscheider.

Quelle: ExtremNews


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