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DUH Klage gegen Hornbach wegen erhöhter Quecksilberwerte in Energiesparlampen: Verhandlung im Dezember

Archivmeldung vom 21.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Energiesparlampen der Hornbach-Baumarkt AG wiesen unzulässig hohe Mengen giftigen Quecksilbers auf. Zu diesem Schluss kommt eine Laboranalyse bezüglich bei Hornbach erstandener Lampen. Die DUH hatte daraufhin das Unternehmen aufgefordert, den Verkauf von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt zu unterlassen. Die Hornbach-Baumarkt AG verpflichtete sich im Wege der Unterlassungserklärung daraufhin nur, die als Eigenmarken vertriebenen Energiesparlampen mit einem zu hohen Quecksilbergehalt nicht mehr zu vertreiben. Für alle anderen von Hornbach vertriebenen Lampen lehnte das Unternehmen die Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.

Die DUH hatte deshalb im August beim Landgericht Landau in der Pfalz eine Klage gegen das Unternehmen eingereicht (Az.: HK O 51/11). Die mündliche Verhandlung ist für den 7. Dezember 2011 anberaumt.

Insgesamt hatte das Prüflabor drei Energiesparlampen der Hornbach-Eigenmarke Flair Energy (E 27 9W 220-240 V) untersucht und dabei in allen Fällen Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Eine Lampe wies bis zu 13 Milligramm Quecksilber pro Lampe auf - das fast Dreifache des zugelassenen Werts. Energiesparlampen beinhalten technisch bedingt kleine Mengen Quecksilber. Europaweit dürfen sie aber nicht mehr als 5 Milligramm Quecksilber enthalten, ab 1. Januar 2012 nicht mehr als 3,5 Milligramm.

In einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung behauptete die Hornbach-Baumarkt AG, dass das von der DUH eingeleitete Verfahren nach Vorlage von Herstellerinformationen "ohne weiteres beendet werden konnte". "Die Erklärung von Hornbach ist schlicht und einfach falsch", stellt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch dazu fest. "Hornbach täuscht damit die Verbraucher. Die DUH hält ihre Warnung vor Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt bei Hornbach so lange aufrecht, bis das Unternehmen die geforderte Unterlassungserklärung entweder freiwillig abgibt oder vom Gericht dazu verurteilt wird. Die Verhandlung vor dem Landgericht Landau findet am 7. Dezember statt. Wir haben die Hornbach-Baumarkt AG aufgefordert, seine falschen Behauptungen zu unterlassen."

Resch wirft der Hornbach-Baumarkt AG außerdem vor, sich durch seine Aussagen unglaubwürdig zu machen. "Die offensichtlich falsche Erklärung von Hornbach zum angeblich beendeten Verfahren, macht aus unserer Sicht deutlich, dass man der Baumarktkette nicht vertrauen kann. Wer sagt uns, dass der Hersteller bei den Angaben zum Quecksilbergehalt bei den jetzt im Regal stehenden Energiesparlampen korrekte Angaben macht? Es scheint, dass hier vielmehr eigene Interpretationen über den Kundenwunsch nach Sicherheit gestellt werden!"

Mitteilungen des Baumarktunternehmens, alles werde dafür getan, um die erforderlichen Bestimmungen und Vorgaben an die vertriebenen Produkte einzuhalten, sind aus Sicht der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation nicht nachvollziehbar. Lediglich Erklärungen von Lieferanten einzufordern, dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden, reiche nicht. "Hornbach versteckt sich hinter seinen Lieferanten und ist nicht bereit, den Verkauf von Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber zu unterlassen", bedauert Maria Elander, Leiterin Kreislaufwirtschaft bei der DUH. "Damit wird Hornbach seiner Verantwortung als eine der größten deutschen Baumarktketten nicht gerecht." Die DUH fordert Hornbach auf, mit verbindlichen Spezifikationen zur quecksilberarmen Herstellung von Energiesparlampen sowie eigenen Analysen des Quecksilberinhaltes in den Lampen, dafür zu sorgen, dass in Hornbach-Baumärkten verkaufte Energiesparlampen die gesetzlichen Grenzwerte einhalten.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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