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Polizei erschoss Afghanen nach Messerattacke in Ansbach

Archivmeldung vom 12.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Blutiges Messer (Symbolbild)
Blutiges Messer (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Ein afghanischer Flüchtling, der “Allahu Akbar” brüllt, mit dem Messer auf Zufallsopfer einsticht und die Polizei attackiert, woraufhin er erschossen wird – in Deutschland ist so etwas Alltag. Genau dies trug sich letzten Donnerstag im bayerischen Ansbach zu – ohne dass sich dafür noch irgendjemand groß zu interessieren schien. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Inzwischen nämlich besteht an solchen Ereignissen in Deutschland anscheinend ein derart geringes öffentliches Interesse und sind diese so sehr zur Routine geworden, dass die Medien nicht einmal mehr große Schlagzeilen darüber verlieren.

Was hingegen mit professioneller Zuverlässigkeit erfolgt, ist die reflexartige Leugnung oder “Hinterfragung” eines islamistischen Hintergrunds. Dass der Täter “Allahu Akbar” rief, sei kein Hinweis darauf, betonen Islamversteher groteskerweise. Das Offensichtliche wird bestritten, hingegen wird nach der üblichen Masche das Herbeiphantasierte als höchstwahrscheinliche Erklärung oder gar Tatsachenbehauptung mantraartig wiederholt: Der Täter sei möglicherweise “psychisch gestört”, und es gäbe “keinen Hinweis auf einen terroristischen Hintergrund”, so die meisten Medien beschwichtigend (siehe etwa hier). Dass die Tat selbst purer Terror war, spielt für derlei Wahrheitsklitterer keine Rolle.

Klassischer Merkel-Gast von 2015

Der 30-jähriger Afghane war als klassischer “Merkel-Gast” 2015 nach Deutschland “geflüchtet“; wie so oft, änderte die Ablehnung seines Asylantrags nicht an seiner Duldung und Nichtabschiebung – was der Mann seither zur rapiden Anhäufung einer eindrucksvollen Strafakte nutzte: Gegen ihn lagen bereits sieben (!) Strafeinträge und Strafverfahren, darunter wegen Körperverletzung und Drogendelikten, vor . Sein Duldungsstatus wäre in einer Woche abgelaufen; eine Abschiebung hätte dem Mann allerdings nicht gedroht, weshalb hieraus eher kein Motiv geschlossen werden kann.

Jedenfalls hatte der Asylant am Donnerstag aus heiterem Himmel im bayerischen Ansbach auf zwei Passanten eingestochen, die beide verletzt wurden. Eines der Opfer konnte dem Täter das Messer entwenden. Als er auch auf mittlerweile am Tatort eingetroffene Polizei losging, wurde er von den Beamten erschossen. 

Rhetorische Verrenkungen zum Tathintergrund

Gleich nach der Tat, die nur unter ferner liefen berichtet wurde, begannen die üblichen rhetorischen Verrenkungen in den öffentlichen Mitteilungen: Obwohl Zeugen eindeutig gehört haben, dass der Täter „Allahu Akbar“ schrie, behauptet die Polizei allen Ernstes, es müsse noch ermittelt werden, ob es sich um einen islamistischen Hintergrund handele. Auf seinem Handy und in seiner Wohnung habe man keine Hinweise auf ein politisches oder religiöses Tatmotiv gefunden, hieß es weiter.

Solche Untaten sind in Deutschland schon lange an der Tagesordnung. Sofern überhaupt noch darüber berichtet wird, geschieht dies mit der Beiläufigkeit von Wettermeldungen. Die Täter brüllen ihr “Allah ist groß”, gehen mit Messern auf wehrlose Passanten los, oft gibt es ellenlange Vorstrafen und eine Verbindung zum islamistischen Milieu kann explizit nachgewiesen werden… und trotzdem entblöden sich Politik, Behörden und Medien nicht, ernsthaft zu behaupten, die Tathintergründe seien “unklar” oder müssten erst noch aufwändig “ermittelt” werden.

Terror, der offiziell keiner sein darf

Tatsächlich wird die Wahrheit immer klarer – und sie lässt sich immer weniger kaschieren: Deutschland hat es seit Jahren mit einer islamistischen Terrorwelle zu tun, die das Land heimsucht. Das Wort „Terroranschlag“ sucht man in der öffentlichen Rezeption gleichwohl vergeblich. Eigentlich müssten diese permanenten Mordanschläge, die jeden jederzeit und überall treffen können, ein Dauerthema in allen Medien sein, die ihre Informationspflicht noch ernstnehmen. Es müsste Sondersendungen geben, die die kaum noch überschaubare Zahl dieser Attacken auf- und die dafür verantwortliche Politik angreifen. Die kulturellen Hintergründe der Taten müssten benannt, und die Zuwanderung aus diesen Kulturen umgehend gestoppt werden.

Doch nichts davon geschieht. Es folgen stattdessen die immer gleichen Verlautbarungen mit den immer gleichen Versatzstücken, die alles tun, um die Wahrheit zu verschleiern. Die ohnehin zaghafte Berichterstattung wird dann schnellstmöglich eingestellt und wenige Tage später beginnt in der Regel alles von vorne. Verwirrte, depressive oder sonstige psychisch erkrankte Einzeltäter lautet die meist verwendete Sprachregelung.

Haft für Journalist Stürzenberger, Bewährung für Vergewaltigung 11-jähriger

Allein die Tatsache, dass ein Asylbewerber sich hier sieben Jahre aufhalten kann, bis sein Verfahren abgeschlossen ist und in dieser Zeit mindestens sieben Straftaten begeht, denen er nun wohl auch Mord hinzufügen wollte, ist an sich schon skandalös genug. Dass diese unsägliche Migrationspolitik, die ein Sicherheitsrisiko für jeden Bürger dieses Landes ist, nicht flächendeckend angeprangert, sondern auch von dieser Bundesregierung unvermindert fortgesetzt wird, ist ein weiterer Skandal.

Dass dann umgekehrt jedoch wortgewaltige Kritiker dieser evidenten verhängnisvollen Entwicklung (und der für sie ursächlich verantwortlichen katastrophalen Politik), wie gerade erst der Journalist Michael Stürzenberger, zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt werden, während etwa ein angeblich 16-jähriger “Schutzsuchender” für die Vergewaltigung einer Elfjährigen eine Bewährungsstrafe erhält, macht den Wahnsinn, der in diesem Land herrscht, endgültig deutlich. Übrigens: Auch in diesem Fall handelte es sich um einen Afghanen."

Quelle: Wochenblick

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