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Zentralrat der Muslime verteidigt Muezzinrufe in Köln

Archivmeldung vom 13.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Islamische Republik Deutschland?
Islamische Republik Deutschland?

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, begrüßt es, dass am Freitag erstmals aus der Kölner Zentralmoschee Muezzinrufe über Lautsprecher nach draußen getragen werden sollen. "Der Gebetsruf, fester Bestandteil des muslimischen Gebets und in einigen Städten Deutschlands längst Alltag, ist im Rahmen unserer Religionsfreiheit und durch das Grundgesetz gedeckt und sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein", sagte Mazyek dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Dem Vorwurf, dass die Muezzinrufe politisch instrumentalisiert werden könnten, widerspricht er. Die Kölner Zentralmoschee wird von der Ditib getragen, der Türkisch-Islamischen Union, die als verlängerter politischer Arm der türkischen Regierung gilt. Genauso wehrt Mazyek sich gegen die Kritik, bei den Gebetsrufen gehe es um das Verbreiten von religiösen Botschaften. "Durch manch Politisierung des Gebetsrufes mit unterschiedlichen Vorzeichen - sei es, indem man suggeriert, ein bestimmter Moscheeträger stünde angeblich zur Disposition oder durch fadenscheinige politische Umdeutung des Ruftextes, nimmt am Ende der Religionsfrieden und damit die Freiheit Religion zu leben oder auch nicht, Schaden."

Kritisch sieht Mazyek außerdem die Schallauflagen der Stadt Köln. So darf der Muezzinruf aus der Kölner Moschee etwa eine Lautstärke von 60 Dezibel nicht überschreiten. "Unglücklicherweise befeuern die erst später hinzugefügten Dezibelauflagen der Stadtverwaltung diesen schrägen Diskurs noch. Leben und leben lassen, heißt ein allseits und gerade am Rhein bekanntes und gerne praktiziertes Lebensmotto - an dem sollten und können wir uns doch eigentlich orientieren, oder?" Gegenüber dem RND teilte die Stadt Köln mit, dass die Richtwerte je nach Moscheeestandort unterschiedlich seien - "in einem Gewerbegebiet gelten andere Werte als etwa in einem Misch- oder Wohngebiet." Mittlerweile hätten zehn der insgesamt 35 Moscheegemeinden in Köln formlos ihr Interesse bekundet, dies bisher aber noch nicht weiterverfolgt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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