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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im Mordfall Susanna

Archivmeldung vom 12.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: GesaD  / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im Fall der in Wiesbaden getöteten 14-jährigen Susanna bestätigt. Der 2. Strafsenat habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, teilten die Karlsruher Richter am Dienstag mit. Das Urteil des Landgerichts Wiesbaden sei damit rechtskräftig.

Der zur Tatzeit 21 Jahre alte Angeklagte, ein irakischer Asylbewerber, war wegen Mordes, Vergewaltigung und wegen weiterer schwerer Delikte zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem war die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden.

Die 14-jährige Susanna war im Jahr 2018 vergewaltigt und getötet worden. Der beschuldigte hatte sich im Anschluss mit seiner Familie in den Irak abgesetzt. Später war er von kurdischen Sicherheitskräften im Nordirak festgenommen und anschließend zurück nach Deutschland gebracht worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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