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Salafistischer Verein "DawaFFM" bleibt weiter verboten

Archivmeldung vom 29.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Das Bundesverwaltungsgericht in einer anderen Perspektive (Blickrichtung Westen) Bild: Manecke / de.wikipedia.org
Das Bundesverwaltungsgericht in einer anderen Perspektive (Blickrichtung Westen) Bild: Manecke / de.wikipedia.org

Der salafistische Verein "DawaFFM" bleibt weiter verboten. Nach Informationen von "hr-Info" hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Eilantrag auf Aufhebung des Verbots durch den Verein abgelehnt. Laut schriftlicher Begründung gehen die Richter davon aus, dass die Argumente für einen Fortbestand des Vereinsverbotes auch im Hauptsacheverfahren überwiegen werden.

Bundesinnenminister Friedrich (CSU) hatte das in Frankfurt ansässige Missionierungsnetzwerk nach mehreren gewaltsamen Ausschreitungen salafistischer Aktivisten bei Demonstrationen in Solingen und Bonn im Frühjahr 2013 verboten. Die Richter gaben ihm Recht, insbesondere weil "DawaFFM" den "Bereich des rein Religiösen" verlassen habe und in "Befürwortungen von Gewalt übergegangen" sei, heißt es in der schriftlichen Begründung.

Ein Grund für das Verbot waren die Rechtfertigungen der schweren gewaltsamen Ausschreitungen gegen Polizisten bei den Kundgebungen in Solingen und Bonn durch "DawaFFM". Außerdem habe der Verein sich von der "Verherrlichung von Gewaltanwendungen gegen Juden, Schiiten, Christen und Angehörige westlicher Staaten in sogenannten Nashids und Bittgebeten" nicht in überzeugender Weise distanziert, so die Richter. Das Bundesinnenministerium lehnte vor dem Hintergrund des laufenden Verfahrens eine Stellungnahme zu der Leipziger Eilsachenentscheidung ab. Das Bundesverwaltungsgericht wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2014 den Termin der Hauptsachenverhandlung festsetzen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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