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18-Jähriger erhält Entschädigung für Diskriminierung an Disco-Einlass

Archivmeldung vom 13.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Thommy Weiss  / pixelio.de
Bild: Thommy Weiss / pixelio.de

Wegen Diskriminierung an einem Disco-Einlass hat ein 18-Jähriger aus Baden-Württemberg am Montag 900 Euro Entschädigung erhalten. Der Mann war im vergangenen Jahr am Einlass einer Discothek in Reutlingen abgewiesen worden. Die Begründung des Türstehers sei Medienberichten zufolge gewesen, dass "schon genug Schwarze drin" seien.

Der damals 17-Jährige hatte daraufhin vor dem Landgericht Tübingen Klage eingelegt und 5.000 Euro Schmerzensgeld verlangt. Das Gericht hatte die Diskriminierung zwar anerkannt, das Schmerzensgeld jedoch verwehrt. Nach der Revision sah das Oberlandesgericht Stuttgart nun in dem Vorfall einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Dem 18-Jährigen wurde damit eine Entschädigung in Höhe von 900 Euro zugesprochen.

Ein weiterer Disco-Besucher mit dunkler Hautfarbe hatte im Rahmen des Prozesses ausgesagt, am gleichen Abend ebenfalls abgewiesen worden zu sein, während seine zwei Begleiter mit weißer Hautfarbe eingelassen wurden. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, begrüßte die Entscheidung. "Ich hoffe auf eine Signalwirkung der heutigen Entscheidung und verspreche mir davon, dass dieses Urteil auch abschreckende Wirkung auf andere Discothekenbetreiber haben wird", so Lüders.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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