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Stuttgart 21: Bahn siegt im Urheberrechtsstreit um Bahnhofsgebäude

Archivmeldung vom 06.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Stuttgart 21 / Bild: junge-union.de
Stuttgart 21 / Bild: junge-union.de

Die Bahn hat am Mittwoch einen Urheberrechtsstreit in Sachen "Stuttgart 21" vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) gewonnen. Dabei ging es um den Erhalt des Hauptbahnhofs. Der Stuttgarter Architekt Peter Dübbers wollte gerichtlich verhindern, dass zur Realisierung des umstrittenen Bahnprojekts "Stuttgart 21" weitere Gebäudeteile abgerissen werden. Dübbers ist ein Enkel des Bahnhoferbauers Paul Bonatz (1877-1956).

Auch das Landgericht hatte zuvor der Bahn bereits Recht gegeben. Laut dem Urteil war der Abriss des Nordflügels von Beginn an rechtmäßig und auch für den ausstehenden Abriss des Südflügels bestehen keine rechtlichen Hindernisse. Die Bahn begrüßte das Urteil erwartungsgemäß. Der Bonatz-Bau werde "Hand in Hand" mit der Denkmalschutzbehörde restauriert. Der zentrale Teil des Bonatz-Baus aus dem Jahre 1922 bleibt erhalten. Das Empfangsgebäude mit seinem charakteristischen Turm soll weiter der oberirdische Mittelpunkt der künftigen Bahnhofsanlage sein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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