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Ampel-Ärger! Bürger zieht gegen „Ampel-Pärchen“ vor Gericht

Archivmeldung vom 25.09.2025

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Ampel-Pärchen (Symbolbild)
Ampel-Pärchen (Symbolbild)

Foto: NordNordWest
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Ein Mann aus Hildesheim klagt gegen Fußgängerampeln mit gleichgeschlechtlichen Figuren, berichtet BILD. Er sieht sich und seine Kinder in Erziehung und Identität beeinträchtigt.

Die Stadt hatte im Zuge einer Aktion Piktogramme mit Paar-Motiven an einzelnen Übergängen angebracht. Der Kläger argumentiert, die Gestaltung sei ideologisch aufgeladen und im öffentlichen Raum fehl am Platz. Aus dem Rathaus heißt es, die Zeichen sollten Vielfalt abbilden und hätten sich in anderen Kommunen bewährt.

Juristisch geht es um die Frage, ob derartige Symbole im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben zulässig sind. Beobachter erwarten, dass die Entscheidung über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für andere Städte entfalten könnte.

Quelle: ExtremNews


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