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Dezember 2019: 0,6% mehr Personen erhielten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Archivmeldung vom 22.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Im Dezember 2019 bezogen in Deutschland rund 1 085 000 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das etwa 7 000 beziehungsweise 0,6 % mehr Leistungsempfängerinnen und -empfänger als im Dezember 2018.

Leistungsberechtigt sind Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

51,8 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung erhielten im Dezember 2019 Grundsicherung im Alter. Das heißt, sie hatten die Altersgrenze nach dem SGB XII erreicht oder überschritten. Vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren. Für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2019 lag die Altersgrenze bei 65 Jahren und 8 Monaten.

48,2 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung waren im Alter ab 18 Jahren bis unter die Altersgrenze. Sie erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeutet, sie konnten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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