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Ex-Verfassungsrichter zum NSU-Prozess: Befangenheitsanträge sind völlig normal

Archivmeldung vom 07.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, hält die Kritik an der Vertagung des NSU-Prozesses für unangemessen: "Es ist völlig normal, dass zu Beginn eines großen Strafprozesses Befangenheitsanträge gestellt werden", sagte Hassemer den "Lübecker Nachrichten".

Und es sei auch völlig normal, dass der Senat sich hinreichend Zeit nimmt, um über die Anträge zu beraten und zu entscheiden. "Das ist business as usual." Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hatte sich am Montag entschlossen, erst in der nächsten Woche über zwei Befangenheitsanträge der Verteidiger zu entscheiden und damit zwei Verhandlungstage geopfert.

Juristen rechnen damit, dass die Anträge abgelehnt werden. Der ehemalige Bundesrichter und unabhängige Bundestagsabgeordnete Wolfgang Neskovic sprach vom "Standardprogramm in großen Strafprozessen". Die Vertagung sei "zwar etwas überraschend, aber nicht abwegig".

Neskovic warnte zudem vor falschen Hoffnungen auf einen raschen Fortgang der Hauptverhandlung: "Die Öffentlichkeit wird sich daran gewöhnen müssen, dass sich der Prozess nach der Strafprozessordnung richtet und nicht nach Wünschen der Öffentlichkeit selbst."

Linken-Politikerin König: Im NSU-Prozess müssten noch mehr Personen vor Gericht

Die Zahl der Angeklagten im Münchener NSU-Prozess ist nach Ansicht von Katharina König, Thüringer Landtagsabgeordnete der Linken, zu gering. "Da fehlen aus meiner Sicht einige aus der damaligen Neonazi-Struktur", sagte König im Gespräch mit der Zeitschrift "Superillu".

Wegen finanzieller Unterstützung des NSU oder Hilfe bei der Beschaffung von Waffen müssten weitere Personen vor Gericht gestellt werden, trotz abgelaufener Verjährungsfristen. Ein langjähriger V-Mann des Verfassungsschutzes etwa habe dem Trio Sprengstoff verschafft und ihm in Chemnitz beim Untertauchen geholfen. "Dass er und andere Neonazi-Verbindungsleute aufgrund der Verjährung aus allem raus sind, ist fragwürdig. Aus meiner Sicht hätte man versuchen können, ihn unter dem Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung oder der Mitgliedschaft darin mit anzuklagen."

Sie halte es außerdem für fragwürdig, ob mit dem Tod von Uwe B. und Uwe M. sowie mit der Verhaftung der übrigen Angeklagten der NSU tatsächlich vollständig zerschlagen sei. Eine 1998 gefundene Telefonliste von Uwe M. lese sich "wie das who-is-who des NSU-Netzwerkes", so König. "Konsequenzen für die Ermittlungen wurden aus der seit 1998 bekannten Kontaktliste allerdings nie gezogen." Der Strafprozess gegen Beate Z. und vier mutmaßliche Unterstützer der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" hatte am Montag vor dem Münchner Oberlandesgericht begonnen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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