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Ist das Melden von „Corona-Sündern“ auch bei Fehlanzeigen kostenlos?

Archivmeldung vom 22.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Polizeiauto (Symbolbild)
Polizeiauto (Symbolbild)

Bild: Timo Klostermeier / pixelio.de

In Zeiten der andauernden Lockdowns und zahlreicher Aktivitätseinschränkungen wird eine Tätigkeit nicht verboten, sondern gefördert. Dies berichtet das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes zu lesen: "Die Leute würden viel Eigenverantwortung übernehmen, hatte ein Sprecher der Berliner Polizei gegenüber SNA Anfang Januar erzählt, wenn sie feststellten, nebenan sei der Nachbar, das geht nicht mit rechten Dingen zu, das sind viel zu viele Leute bei einer lauten Party. Dann werde das auch angezeigt. Das habe nichts mit Denunzieren zu tun, sondern es gehe also um die Eigenverantwortung.

Manche Bürger nehmen die Botschaft wohl für bare Münze. Am letzten Sonnabend kam es womöglich zu dem kuriosesten Polizeieinsatz der letzten Monate, als eine besorgte Berlinerin den Notruf 110 wählte und meldete, dass sie bei Facebook einen Livestream mit elektronischer Musik mit über 200 Gästen verfolge. Ein Großaufgebot an Polizeibeamten aus unterschiedlichen Abschnitten eilte zum „Tatort“, dem Club Magdalena Friedrichshain – um dann feststellen zu müssen, dass es doch keine echte Party war. Zwar wummerte laute Tanzmusik in dem Gebäude, doch es handelte sich lediglich um einen Livestream mit einem DJ für Online-Zuschauer.

Die Internetnutzer, die die amüsante Meldung teilten, fragten nicht zuletzt, ob solche falschen Notrufe, die dann zu unnötigen Polizeieinsätzen führen, der Melderin oder dem Melder etwas koste. Wie in diesem Fall mit dem Club, als die angeblichen über 200 Partygäste nur Video-Views auf Facebook waren - wie geht die Polizei damit um?

„In dem von Ihnen konkret genannten Fall liegt kein Missbrauch von Notrufen vor“, antwortet eine Sprecherin des Polizeipräsidenten Berlin gegenüber SNA. „Hier hat sich die 110-Anruferin geirrt, was durch den späteren Einsatz der Funkwagenstreife festgestellt wurde.“ Der Missbrauch von Notrufen sei dagegen im § 145 des Strafgesetzbuches verankert. Es heißt da, wer die Notrufe absichtlich oder wissentlich missbrauche und vortäusche, dass „wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich“ sei, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe belangt. Ähnliches gilt im Falle einer Beseitigung der zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen oder Rettungsgeräte. Falsche Corona-Anrufe finden im Strafgesetzbuch allerdings keine Erwähnung.

Wie oft die Berliner Polizei in der Corona-Pandemie mit ähnlichen kuriosen Einsätzen zu tun hat, wollte die Sprecherin nicht verraten - es hieß, bei täglich über 3000 angenommenen Notrufen und daraus über 2000 eingeleiteten Polizeieinsätzen sei keine Recherche möglich. Ihr Kollege erzählte SNA jedoch kurz nach den Winterferien, dass die Anrufe, wo getrickst werde, beim hohen Notruf-Aufkommen „nichts Ungewöhnliches“ seien.

Nichts Ungewöhnliches dürfte es etwa auch für das Dresdner Ordnungsamt sein, das mit Plakaten für die Lärm-Hotline in der ganzen Stadt für Wirbel sorgt. Die Stadtverwaltung hat sich nach eigenen Angaben entschieden, die vielen Dresdnerinnen und Dresdnern mit der seit mehr als 20 Jahren existierenden Nummer vertraut zu machen. Sie könne den Bürgern in unangenehmen Situationen sehr helfen, besonders, wenn persönliche Kontakte aktuell vermieden werden sollen, heißt es, und auch die Polizei entlasten. Es könnten Probleme mit Falschparkern, illegalen Müllablagerungen oder ruhestörendem Lärm sein. Aktuell würden die Bürger darüber hinaus auch Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung melden."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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