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Streit um Hitlers Geburtshaus dauert an

Archivmeldung vom 31.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Geburtshaus Adolf Hitlers in Braunau am Inn
Geburtshaus Adolf Hitlers in Braunau am Inn

Foto: Thomas Ledl
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Gerlinde Pommer, die ehemalige Eigentümerin des Geburtshauses von Adolf Hitler, hat beim österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) Berufung gegen den Beschluss des Nationalrates des Landes über die Enteignung des Gebäudes eingelegt, wie die österreichische Zeitung „Kurier“ am Dienstag berichtet.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" schreibt weiter: "VfGH-Sprecher Wolfgang Sablatnig zufolge hat Pommer über ihren Anwalt beim Verfassungsgerichtshof einen Individualantrag gegen das Gesetz über die Enteignung des Gebäudes eingebracht. „Im Extremfall könnte das so weit gehen, dass das Gesetz ungültig ist“, zitiert die Zeitung Sablatnig.

Wie zuvor berichtet worden war, hatte das österreichische Parlament im Dezember 2016 ein Gesetz verabschiedet, das den Behörden die Enteignung des Hauses ermöglicht.

Es handelt sich um jenes Haus in Braunau am Inn im Bundesland Oberösterreich, in dem Hitler seine ersten drei Lebensjahre verbrachte. Der juristische Kampf gegen die Ex-Eigentümerin der Geburtsstätte des Nazi-Diktators, die mehrmals den Verkauf des Gebäudes an den Staat verweigerte, hatte sich in die Länge gezogen.

Der österreichische Innenminister Wolfgang Sobotka plädierte für den Abriss des Gebäudes, während Bundeskanzler Christian Kern und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner ihre Bedenken hinsichtlich des Abrisses des Gebäudes äußerten, das als historisches Erbe gelte."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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