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Madoff: US-Insolvenzverwalter erkennt Individualanmeldungen verschiedener europäischer Anleger nicht an

Archivmeldung vom 06.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Europäische Anleger, die durch Kapitalanlagen des US-Finanziers Bernard L. Madoff geschädigt wurden, erhalten eine weitere Hiobsbotschaft durch den zuständigen Insolvenzverwalter Irving Picard.

Nach dessen aktueller Mitteilung werden direkte Anmeldungen dieser Anleger nicht anerkannt, wenn sie ihre Einlagen über Depotstellen oder Treuhänder getätigt haben. Schließlich habe die HSBC Luxemburg, die als Treuhänder fungiert hat, selbst noch keine Ansprüche angemeldet, weswegen die Forderungen der Anleger nicht berücksichtigt werden können. Davon betroffen sind Anleger, die Primeo oder Herald-Fonds gezeichnet hatten. Bis spätestens zum 2. Juli müssten die Forderungen rechtswirksam angemeldet werden. Ansonsten droht der endgültige Verlust von Ansprüchen gegen das Treuhandvermögen. Bei Primeo-Anlagen müsste die Fondsgesellschaft die Ansprüche anmelden. Problem dabei ist, dass eine derartige Forderungsanmeldung auch Risiken für diese Beteiligten birgt. Im betreffenden Formular muss nämlich auch angegeben werden, ob und wie viel Geld aus dem System Madoff als Gewinn entnommen wurde. Als Folge könnte der Insolvenzverwalter Rückzahlungsforderungen erheben. Eine entsprechende Rückforderung wurde bereits gegen ein Unternehmen eingeklagt, um dieses Geld zur Entschädigung der Madoff-Opfer verwenden zu können.
Betroffene Anleger sollten sich daher dringend beraten lassen, wie sie ihren Treuhänder oder ihre zuständige Depotstelle zur Anmeldung ihrer Forderung veranlassen können. Gegebenenfalls kann auch eine unterlassene Anmeldung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Quelle: Deutsche Anleger Stiftung

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