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Deutsche Justiz: Knast für “Masken-Ärzte”, Bewährung für Kinderschänder

Archivmeldung vom 10.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Symbolbilder Bild:(2): Freepik; Komposition: Wochenblick/Eigenes Werk
Symbolbilder Bild:(2): Freepik; Komposition: Wochenblick/Eigenes Werk

2022 war das Jahr, das den Doppelstandard der deutschen Strafjustiz so eklatant auf den Punkt brachte wie nie zuvor: Während Ärzte für die Ausstellung von Maskenbefreiungs-Attesten kriminalisiert und zu teilweise drakonischen Strafen verurteilt werden, weil sie das Corona-Regime herausgefordert haben, kommen Täter aus dem Dunstkreis der Kinderpornographie oder gar überführte Kinderschänder – sogar Wiederholungstäter – mit lächerlichen Symbolstrafen davon. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Im August hatte der Fall einer oberbayerischen Ärztin für Aufsehen gesorgt, die wegen der Ausstellung von Hunderten angeblich falschen Masken-Attesten vom Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden war. Hier wurde – angeblich wegen “mangelnder Schuldeinsicht der Angeklagten” – die Strafe ausdrücklich nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Dabei waren die Motive der Ärztin, selbst wenn die Indikation der Maskenbefreiung aus Sicht des Infektionsschutzgesetzes vorgeschoben waren, durchaus mit dem ärztlichen Berufsethos vereinbart – denn die Frau hatte Patienten vor den mittlerweile evidenten Gefahren einer dauerhaften Maskennutzung schützen wollen.

Exempel statuiert

Ähnlich hart ging die deutsche (in diesem Fall: wiederum bayerische) Justiz mit dem Passauer “Maskenarzt” Dr. Ronny Weikl ins Gericht. Dieser wurde im Mai ebenfalls – hier wegen der vorgeblichen Ausstellung von “Blanko-Attesten – zu einer saftigen Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, die zwar zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dies ging allerdings einher mit einer existenzbedrohenden Geldstrafe von 50.000 Euro und zudem einem dreijährigen (!) Teilberufsverbot. Das Berufungsverfahren läuft hier noch.

Auch Passauer Maskenarzt drakonisch bestraft

Ganz anders sieht die juristische Gewichtung bei Delikten aus, die Leib und Leben Unschuldiger und Wehrloser bedrohen – und hier soll ausnahmsweise nicht die (keineswegs minder skandalöse) Nachlässigkeit bei migrantischen Straftaten (Vergewaltigungen, Messer-Attacken und islamistischen Anschlägen) mit ihren fast immer diagnostizierten “psychischen Störungen” thematisiert werden, sondern der Umgang mit Kinderschändern. Im Fall des in unfassbaren 129 Fällen (!) schuldig gesprochenen Kinderschänders von Ulm lautete die Strafe, wie bei der oberbayrischen Maskenatteste-Ärztin, auf zwei Jahre Haft – hier allerdings auf Bewährung.

Kinderschänder bleiben auf freiem Fuß

Das bedeutet: Ein Triebtäter, der das Seelenheil und Leben von zahllosen Kindern auf dem Gewissen hat, läuft frei herum, belohnt mit der vollen “Milde des Gesetzes” – während Ärzte, die einen wahnhaften und gesundheitsschädlichen Maskenzwang durch Befreiungsatteste unterliefen, im Knast landen. Der Fall toppt sogar noch die richterliche Nachsicht im Kinderpornographie-Fall Christoph Metzelder. Wer bei diesen verzerrten Maßstäben noch an den Rechtsstaat glauben soll, steht in den Sternen."

Quelle: Wochenblick

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