Nach Anklageerhebung: Streit unter Experten über Psyche des Magdeburg-Attentäters
Nach der Anklageerhebung wegen sechsfachen Mordes und hunderter versuchter Morde bleibt die Frage nach der Schuldfähigkeit offen – ein psychiatrisches Gutachten ist beauftragt. Zugleich widersprechen sich Einschätzungen: Einige sehen Hinweise auf schwere psychische Störungen, andere warnen vor einer Verkürzung auf „Psychofall“ und verweisen auf mögliche Rachemotive.
Mit der Anklage setzt die Justiz den juristischen Rahmen: Sechs vollendete Morde, hunderte versuchte Morde und gefährliche Körperverletzung – die Schwurgerichtskammer muss über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Zentral bleibt die Frage der Schuldfähigkeit; das beauftragte Gutachten soll klären, ob und in welchem Ausmaß eine Störung vorlag. Parallel wird betont, dass motivliche Feststellungen erst in der Hauptverhandlung belastbar getroffen werden können.
In der öffentlichen Debatte prallen Deutungen aufeinander. Terrorforschende und Psychiater verweisen teils auf Wahnbezüge und Verfolgungsideen; andere warnen vor einer Pathologisierung, die Strukturen, Ideologie oder Rache als treibende Faktoren ausblendet. Briefe und Verhaltensbeschreibungen aus der Haft nähren wiederum die These einer bewusst geplanten Tat – das Gericht wird zwischen diesen Deutungen abwägen müssen.
Quelle: ExtremNews