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NDR Info: Datenschützer setzen Videoüberwachung in Taxis enge Grenzen

Archivmeldung vom 20.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Martin Gapa  / pixelio.de
Bild: Martin Gapa / pixelio.de

Alle Landesbeauftragten für Datenschutz haben sich auf enge Grenzen für den Einsatz von Videokameras in Taxis zur Abschreckung von Gewalttätern verständigt. Eine ständige Aufzeichnung der Fahrgäste ist nach Auffassung der Datenschützer nicht zulässig. Nach Informationen von NDR Info dürfen laut der Übereinkunft nur Standbilder oder eine kurze Videosequenz beim Einsteigen aufgezeichnet werden. Nur im Notfall sei eine Daueraufzeichnung erlaubt. Für völlig unzulässig erklärten die Datenschützer Aufnahmen des Taxiumfeldes, um etwa Unfälle zu dokumentieren.

Der Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands BZP, Michael Müller, bezeichnete die Einschränkungen als nicht nachvollziehbar und unpraktikabel. Er fordert gemeinsame Gespräche mit den Datenschützern. In Norddeutschland gibt es Videoüberwachungen in Taxis in Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen. In Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern sind keine Anlagen eingebaut.

Nach Informationen von NDR Info hat sich der "Düsseldorfer Kreis" der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern auf die strikte Linie festgelegt, die nun gemeinsam umgesetzt werden soll. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar sagte NDR Info: "Ganz entscheidend ist, dass keine permanente Aufzeichnung während der Fahrt stattfindet. Das heißt, eine kurze Sequenz der Aufnahme während des Einsteigens ist möglich. Das kann ein Standbild sein, das kann aber auch eine Videosequenz von maximal 15 Sekunden Länge sein." Außerdem müsse an den Fahrzeugen ein sichtbarer Hinweis auf die Videoaufzeichnung angebracht werden. Dem Plan von Versicherungen, mit Außenkameras zur Klärung eines Unfallgeschehens beizutragen, erteilten die Datenschützer eine Absage. "Das würde zur absoluten Digitalisierung des Straßenverkehrs führen. Hier gibt es Grenzen. Dass der öffentliche Straßenverkehrsraum permanent von Einzelkameras in Pkw überwacht werden sollte, ist eine Vorstellung, die mit dem Datenschutzrecht nicht zu vereinbaren ist", so Caspar.

Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP hält die Grenzen der Datenschützer für zu eng und praxisfern. Verbandspräsident Michael Müller sagte NDR Info, die zugelassenen Möglichkeiten reichten nicht: "Es gibt zur Zeit noch überhaupt keine Technik, die Sensorik des Türenschließens mit zu integrieren. Zudem sagen wir klar: Wenn nachher diejenigen, die Übergriffe beabsichtigen, genau wissen, wann ein Foto oder ein Standbild gemacht wird, können sie sich darauf einstellen und (die Regelung) durch Wegdrehen des Kopfes auch unterlaufen." Gemessen an der massenhaften Videoüberwachung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Tankstellen oder Kaufhäusern könne man "nicht nachvollziehen", dass die Möglichkeiten für Taxis trotz vermehrter Übergriffe auf Fahrer eingeschränkt würden.

Müller forderte ein Gespräch zwischen Unternehmern und Datenschützern über die Videoüberwachung im Innenraum und Umfeld von Taxis. "Hier müssen die Praktiker mit an den Tisch und hier muss gesucht werden, wie man in der Abwägung Datensicherheit und Datenschutz, gleichzeitig aber auch Lebensschutz und Sicherheitsschutz im Straßenverkehr eine gemeinsame Lösung findet. Unsererseits besteht hohes Interesse, dies kurzfristig zu erreichen und es wäre machbar, wenn man denn überhaupt bereit ist, einmal an einen Tisch zu kommen."

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk (ots)

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