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Capital: Unicef besitzt Raubkunst

Archivmeldung vom 22.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Blick auf L'Estaque von Paul Cézanne
Blick auf L'Estaque von Paul Cézanne

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das deutsche Kinderhilfswerk Unicef besitzt Raubkunst aus jüdischem Besitz in Frankreich. Nach Recherchen des Wirtschaftsmagazins 'Capital' ist das Kinderhilfswerk im Besitz eines Cézanne-Gemäldes mit zweistelligem Millionenwert, welches dem jüdischen Galeriebesitzer Josse Bernheim-Jeune 1941 in Paris unter NS-Besatzung durch so genannten "Zwangsverkauf" entwendet wurde. Bernheim-Jeune war vor den Nazis nach Lyon geflohen.

Das weltberühmte Cézanne-Gemälde "Das Meer bei L'Estaque" stammt aus der Privatkollektion des Galeristen Bernheim und stand unter der Nummer 7407 mit dem Vermerk "vermisst" auf der französischen Beutekunst-Liste. Heute ist es im Besitz von Unicef Deutschland und wird derzeit als Leihgabe von Unicef und Teil der Sammlung Rau im Arp Museum des Landes Rheinland-Pfalz ausgestellt. Der Sammler Gustav Rau, dessen Erbe Unicef besitzt, hat das Cézanne-Gemälde 1981 beim Auktionshaus Sotheby's gekauft.

Doch die Erben des ursprünglichen Eigentümers erheben schwere Vorwürfe: Das Cézanne-Bild seines Großvaters sei wunderschön anzusehen, so der Enkel von Bernheim-Jeune, Guy Patrice Dauberville, der in Paris die Galerie seines Großvaters weiter führt, "aber die Geschichte des Bildes ist nicht schön". Eine Geschichte von Judenverfolgung, Enteignung und Zwangsverkauf. Spender von Unicef Deutschland und Besucher des Landesmuseums "sollten das wissen", meint Dauberville. Immer wieder habe seine Familie auch juristisch versucht, das Cézanne-Gemälde zurück zu bekommen, sagt Dauberville. Doch am Ende habe man den Rechtsstreit aufgeben müssen. Und in Frankreich sei ihnen abschließend erklärt worden, dass ein Urteil aus dem Jahr 1949 ihnen weitere rechtliche Möglichkeiten nehme. "Ein Urteil eines Richters, der schon während des Vichy-Regimes unter Pétain tätig war", sagt Dauberville. Das Urteil dieses Richters besagte, dass der Zwangsverkauf des Cézanne unter der NS-Besatzung in Paris im Jahr 1941 rechtens gewesen sei. "Wir können juristisch nichts mehr machen", sagt Dauberville. "Aber moralisch ist es von Unicef absolut verwerflich, unser Bild zu behalten."

Unicef teilte auf Anfrage lediglich mit, "dass die Restitution dieses Gemäldes abgeschlossen wurde, lange bevor Dr. Rau es erwarb". Doch die Erben widersprechen Unicefs Darstellung. "Es gab nie eine Restitution", sagt Dauberville gegenüber Capital. "Nie haben wir eine Entschädigung erhalten und auch Unicef hat sich nie bei uns gemeldet." Das Verhalten der Hilfsorganisation findet Dauberville "zutiefst verwerflich". Unicefs Behauptung, wonach eine Restitution des Cézanne-Gemäldes lange vor 1981 abgeschlossen gewesen sei, widerspricht auch ein Bericht des Nachlasspflegers der Sammlung Rau: Wegen des Cézanne-Gemäldes sei geltend gemacht worden, "dass es sich hierbei um Raubkunst handele und das Bild der Familie Bernheim-Jeune zurückzugeben sei", notierte der Nachlasspfleger im Februar 2002. Auch im Kriegsschäden-Report des Lostart-Registers vom Mai 2003 vermerkte die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste in Magdeburg: Der Kampf um das Cézanne-Gemälde "aus dem Eigentum von Josse Bernheim-Jeune" sei noch nicht gelöst.

Quelle: Capital, G+J Wirtschaftsmedien (ots)

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