BGH will bald über Maskenprozesse entscheiden

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Der Bundesgerichtshof (BGH) will noch im Laufe dieses Jahres über sechs von sieben anhängigen Verfahren zur Maskenbeschaffung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in der Coronakrise entscheiden. Das sagte ein Sprecher des BGH dem Nachrichtenportal T-Online. Bei diesen sechs Verfahren handelt es sich um sogenannte Nichtzulassungsbeschwerden - also Verfahren, bei denen die Vorinstanz eine Revision ursprünglich nicht vorgesehen hat, das Bundesministerium oder die Gegenseite aber eine solche durchsetzen wollen.
Kläger sind jeweils Lieferanten von Atemschutzmasken, die 2020
Auftragszuschläge im Open-House-Verfahren des Bundesministeriums
erhielten, das vom damaligen Minister Jens Spahn (CDU) initiiert wurde.
Seit mehreren Jahren weigert sich das Ministerium in vielen Fällen,
entsprechende Rechnungen zu begleichen. Als Gründe werden verzögerte
Lieferungen, mangelhafte Ware oder zuletzt überhöhte Preise angeführt.
Eines der Verfahren bezieht sich auf Forderungen in Höhe von 85,6
Millionen Euro, die sich mit Zinsen mittlerweile auf weit über 120
Millionen Euro belaufen.
Erst, wenn die Revision zugelassen
werden sollte, würde der Bundesgerichtshof die in der Vorinstanz
ergangenen Urteile jeweils auf Rechtsfehler prüfen. Im siebten Fall, der
bereits vom Oberlandesgericht Köln als Sonderfall gewertet wurde,
geschieht das bereits. In diesem Fall klagt ein Unternehmen auf
Schadensersatz, obwohl es keinen Auftragszuschlag erhielt. Eine
Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur zugelassenen beiderseitigen
Revision wird laut Gericht im ersten Quartal 2026 erwartet.
Quelle: dts Nachrichtenagentur