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Rheinland-Pfalz zerstört: Bis zu 800 Euro Prämie für die Vernichtung funktionsfähiger Öfen

Archivmeldung vom 06.09.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Julien Christ  / pixelio.de
Bild: Julien Christ / pixelio.de

Das Umweltministerium des Bundeslandes Rheinland-Pfalz hat mit Wirkung zum 28. August 2017 das Förderprogramm "1.000 effiziente Öfen für Rheinland-Pfalz" gestartet. Im Rahmen dessen wird der Austausch alter Feuerstätten finanziell unterstützt, wenn diese eine Zulassung zwischen dem 1.Januar 1985 und dem 1. Januar 1995 erhalten haben. Das umweltbewusste Handeln der Ofenbesitzer wird mit bis zu 800 Euro gefördert.

Das Förderprogramm soll dazu beitragen, den Austausch von Altgeräten im Sinne der 2.Stufe der 1. BImSchV zu beschleunigen und die Luftqualität weiter zu steigern. Insgesamt stehen 500.000 Euro zur Verfügung. Darauf weisen die beiden in Europa führenden Fachverbände, der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. und die EFA - Europäische Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft e.V., hin.

Unter diese Maßnahme fallen alle alten Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen, Heiz- und Kachelofeneinsätze aus dem o.g. Zeitraum, die mit festen Brennstoffen wie Scheitholz, Holz- oder Braunkohlebriketts befeuert werden. Darüber hinaus wird auch der Austausch alter Ölöfen gefördert, wenn diese durch eine moderne Holzfeuerung ersetzt werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die eine Einzelraumfeuerungsanlage im selbstgenutzten Wohneigentum betreiben, wobei sich diese in Rheinland-Pfalz befinden muss. Je Antragssteller wird eine neue Anlage gefördert.

Förderbetrag richtet sich nach Wirkungsgrad und Brennstoff des neuen Geräts

Die Höhe der Förderung der neuen Einzelraumfeuerstätte richtet sich nach dem Wirkungsgrad und dem zukünftig eingesetzten Brennstoff. Geräte, die mit fossilen Rohstoffen wie Kohle oder flüssigen bzw. gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Holzfeuerungen mit einem Wirkungsgrad von mindestens 82 Prozent werden mit 300 Euro gefördert. Bei einem Wirkungsgrad über 85 Prozent gibt es 500 Euro und bei der Einbindung der Anlage in die Warmwasserversorgung - mit sogenannten wassergeführten Geräten - steigt der Betrag auf 800 Euro. Pelletöfen mit einem Wirkungsgrad von mindestens 92 Prozent werden ebenfalls mit 500 Euro gefördert. Wassergeführte Pelletöfen fallen nicht in das Programm, da diese bereits vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit mindestens 2.000 Euro gefördert werden.

Weitere Informationen zum Thema sowie zum Förderantrag, eine genaue Beschreibung der Voraussetzung und des Ablaufs sind im Internet unter www.enegieagentur.rpl.de/1000oefen abrufbar. Der Antragsteller muss die Unterlagen vollständig an das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten mit Sitz in Mainz senden, wobei der Förderantrag spätestens vor dem 30. September 2018 bei der Genehmigungsbehörde eingehen muss. Das Programm endet, wenn die Gesamtsumme von 500.000 Euro ausgeschöpft ist.

Übrigens lohnt sich der schnelle Austausch eines alten Ofens in jedem Fall, denn der Wirkungsgrad eines modernen Gerätes ist heute deutlich höher und der Brennstoffverbrauch somit niedriger. Das zahlt sich aus - für die Umwelt und die Haushaltskasse.

Quelle: HKI (ots)

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