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Urteil gegen zweiten Ku´damm-Raser rechtskräftig

Archivmeldung vom 26.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: GesaD  / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Wie am Dienstag bekannt wurde, entschied der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) schon am 19. Januar dieses Jahres einstimmig, dass die Revision des angeklagten Marvin N. gegen seine Verurteilung wegen versuchten Mordes als unbegründet verworfen wird. Der entsprechende Beschluss des Bundesgerichtshofs liegt dem rbb vor.

Am 2. März 2021 hatte das Landgericht Berlin den Fahrer zu 13 Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Es war die dritte Entscheidung des BGH in diesem Fall. In zwei vorangegangen Verfahren wurde N. wegen Mordes verurteilt, beide Urteile wurden vom BGH kassiert.

Die Verurteilung des zweiten Beschuldigten Hamdi H. wegen Mordes hielt der Bundesgerichtshof dagegen aufrecht.

Hamdi H. und Marvin N. waren sich am 1. Februar 2016 zufällig auf dem Kurfürstendamm begegnet und hatten spontan ein illegales Autorennen begonnen. Mit bis zu 160 km/h überquerten sie zahlreiche rote Ampeln, bis Hamdi H. mit seinem Audi S6 in einen unbeteiligten Jeep raste, der bei grün die Kreuzung überquerte. Der Fahrer des Jeeps, ein 69jähriger pensionierter Arzt verstarb sofort. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen.

Die beiden Fahrer waren die ersten, die in Deutschland im Zusammenhang mit einem illegalen Autorennen wegen Mordes verurteilt wurden. Als politische Reaktion wurden im Oktober 2017 illegale Autorennen, zu denen auch Einzelrennen und Polizeifluchten zählen, als Straftat ins Strafgesetzbuch aufgenommen.

Quelle: rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg (ots)

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