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14 Jahre Haft für Hauptangeklagten im Missbrauchsfall Münster

Archivmeldung vom 06.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: GesaD  / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Im sogenannten Missbrauchskomplex Münster ist der 28-jährige Hauptangeklagte zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Laut eines Urteils des Landgerichts Münster vom Dienstag beträgt das Strafmaß 14 Jahre. Drei weitere angeklagte Männer wurden zu Freiheitsstrafen zwischen zehn und zwölf Jahren verurteilt.

Für alle verurteilten Männer wurde Sicherheitsverwahrung angeordnet. In dem Prozess ging es unter anderem um die Vergewaltigung des mittlerweile elf Jahre alten Sohns der Lebensgefährtin des Haupttäters. Der 28-Jährige soll die Taten selbst durchgeführt haben und seinen Ziehsohn auch anderen Männern überlassen haben. Als Tatort wurde unter anderem eine Gartenlaube in Münster identifiziert.

Die Mutter des Haupttäters war in dem Prozess wegen Beihilfe ebenfalls angeklagt. Abgeschlossen sind die Ermittlungen in dem Missbrauchskomplex mit dem Urteil vom Dienstag allerdings noch nicht, da noch zahlreiche Verfahren gegen weitere Verdächtige laufen sowie noch Daten ausgewertet werden müssen. Bisher wurden etwa 50 Tatverdächtige ermittelt. Auch die Mutter des Elfjährigen befindet sich aktuell in Untersuchungshaft. Im Zusammenhang mit dem Fall Münster waren große Netzwerke aufgedeckt worden. Etwa 30 Kinder sollen nach aktuellem Stand zu Opfern geworden sein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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