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Verunglimpfung von Frauen ist Volksverhetzung

Archivmeldung vom 15.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de

Wer Frauen pauschal verunglimpft, kann wegen Volksverhetzung verurteilt werden. Das Oberlandesgericht Köln hob einen Freispruch des Landgerichts Bonn für einen Mann auf, der Frauen auf einer vom ihm betriebenen Internetseite immer wieder in diskriminierender Weise betitelt hatte. Dies meldet das online Magazin "Sputnik".

Weiter heißt es hierzu auf deren deutschen Webseite: "Der Angeklagte hatte auf einer von ihm betriebenen Homepage im Internet in zahlreichen Beiträgen Frauen etwa als „Menschen zweiter Klasse", „minderwertige Menschen" und „den Tieren näherstehend" bezeichnet. Derartige pauschale Verunglimpfungen stellen einen Angriff auf die Menschenwürde dar, so eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln.

Zwar werde der Volksverhetzungsparagraf in aller Regel zum Schutz von Minderheiten angewendet, doch er greife auch hier. Nur weil Frauen aktuell die statistische Mehrheit stellten, könne nicht argumentiert werden, dass sie von anderen nichts zu befürchten hätten, begründeten die Richter . Allein die zahlenmäßige Überlegenheit biete nicht genügend Schutz, eine solche Konzeption finde im Gesetzeswortlaut auch keinen Ausdruck. Die Rechtsanwendung sollder (möglicherweise wechselnden) Majoritätenbildung abhängig gemacht werden.

Auch dass Frauen nicht ausdrücklich in dem Paragrafen als zu schützende Gruppe genannt werden, ändere nichts daran, dass auch Frauen vor diskriminierenden Äußerungen geschützt werden. Der Straftatbestand des § 130 Strafgesetzbuch entwickelt sich zu einem "Anti-Diskriminierungstatbestand".

Das Amtsgericht Bonn hatte den Mann zunächst zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen verurteilt. Auf die Berufung des Angeklagten hatte das Landgericht Bonn diesen aus Rechtsgründen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft war nach dem Freispruch für den Mann in Revision gegangen. Das Landgericht Bonn muss nun erneut über den Fall entscheiden."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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