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Finanzämter kommen mit den Kassenkontrollen nicht hinterher

Archivmeldung vom 06.02.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Vier Jahre nach der Einführung der Bonausgabepflicht in Deutschland setzen deutsche Finanzämter die geltenden Kassengesetze unzureichend um. Das berichtet der "Spiegel". Demnach wird zum Beispiel in Berlin bei Bargeldbetrieben nur durchschnittlich alle 130 Jahre eine sogenannte Kassen-Nachschau durchgeführt, andere Bundesländer prüfen sogar noch seltener. Die Deutsche Steuergewerkschaft und auch Kassenhersteller fordern eine verlässlichere Prüfpraxis. Der Schaden könnte Schätzungen zufolge bis zu 70 Milliarden Euro im Jahr betragen.

Eine Abfrage des "Spiegels" in allen Bundesländern ergab: 2022 wurden bundesweit nur 11.717 Kontrollen vorgenommen, geplant worden waren im Gesetzgebungsprozess aber 187.667 Kassen-Nachschauen. Auch wenn einzelne Bundesländer für das Jahr 2023 wesentliche Steigerungen melden, bleibt das Ergebnis weit hinter den Erwartungen zurück. Praktiker beklagen große Unterschiede der Prüfpraxis zwischen verschiedenen Bundesländern und sogar zwischen verschiedenen Finanzämtern. Statt wie erhofft 30 Minuten dauern die Prüfungen in der Praxis zwischen 90 und 190 Minuten. Zudem hatte das Bundesfinanzministerium die Meldepflicht für die kryptografisch gesicherten Kassenspeicher (Technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE) in den vergangenen Jahren ausgesetzt. In einem Zwischenbericht vom Herbst 2023 bescheinigt der Bundesrechnungshof, dass eine "Gefährdungslage für den gleichmäßigen Steuervollzug und die gleichen Marktverhältnisse" bestehe. Der Rechnungshof in Sachsen kommt im Januar zu einem ähnlichen Ergebnis. Das Bundesfinanzministerium ist nach eigener Auskunft mit der Umsetzung der Kassengesetze zufrieden. Uneinigkeit gibt es in der Frage, ob die Kontrollen nur bei als besonders riskant eingestuften Betrieben durchgeführt oder ob sie wegen der "generalpräventiven Wirkung" breiter angewendet werden sollten. Eine Evaluierung der Kassensicherungsverordnung steht für das Jahr 2025 an.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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