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VPI: Feuerwerksverbote durch Landesgesetzgebung nicht rechtens

Archivmeldung vom 23.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Feuerwerk & Sylvester (Symbolbild)
Feuerwerk & Sylvester (Symbolbild)

Bild: Matthias Riesenberg / pixelio.de

Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) hat im Zuge der Debatte über innerstädtische Feuerwerksverbote die Möglichkeiten kommunaler Verbote prüfen lassen. Weder das Bundesimmissionsschutzrecht noch die Landesimmissionsschutzgesetze oder die allgemeinen Polizeigesetze der Länder eröffnen nach Auffassung der beauftragten Kanzlei Raum dafür Beschränkungen oder Verbote zu erlassen.

Damit wären auch die in Berlin auf Basis des Polizeigesetzes entschiedenen Verbotszonen unrechtmäßig. "Nach Ansicht der von uns beauftragten Kanzlei enthalten weder das Bundesimmissionsschutzrecht noch die allgemeinen Polizeigesetze der Länder eine Ermächtigungsgrundlage, auf deren Basis Kommunen eine Beschränkung oder ein Verbot für das Verwenden von Feuerwerkskörpern durch Verbraucher rechtmäßig erlassen können", fasst Klaus Gotzen, Geschäftsführer des VPI, die Ergebnisse des Gutachtens zusammen. "Damit sind beispielsweise auch die in Berlin auf Basis des Polizeigesetzes entschiedenen Verbotszonen nicht aufrechtzuerhalten. Wir fordern den Berliner Innensenator Andreas Geisel auf, dies zeitnah zu prüfen und die Verbotszonen aufzuheben."

Feuerwerkskörper unterliegen dem Sprengstoffgesetz und dieses ist aufgrund seiner grundgesetzlichen Kompetenzzuweisung Gegenstand der ausschließlichen Bundesgesetzgebung.

Nach Auffassung der mit dem Gutachten beauftragten Kanzlei Wübbe können Kommunen daher keine generellen Feuerwerksverbote aussprechen. Lediglich die Verwendung von Feuerwerkskörpern mit reiner Knallwirkung können beschränkt werden. Per europäischer Definition gehören dazu jedoch lediglich Feuerwerkskörper, deren offizieller Typ Knallkörper, Knallkörperbatterien und Knallkörper-Kombination lauten. Darunter fallen auch Böller. Die Möglichkeit darüberhinausgehender Beschränkungen oder Verbote wurden den Kommunen durch den Bundesgesetzgeber nicht eröffnet.

"Den Vorstoß Berlins, nun auch Feuerwerksbatterien oder anderweitige Feuerwerkskörper durch eine Bundesratsinitiative aus den Innenstädten zu verbannen, können wir nicht verstehen. Wir sprechen hier von Höhenfeuerwerken, die den Menschen Freude bereiten sollen", erläutert Klaus Gotzen. "Die Rot-Rot-Grüne Landesregierung versucht mit aller Macht Mittel und Wege zu finden, das Silvesterfest in der Hauptstadt zu boykottieren. Ob die hunderttausend Menschen, die jährlich vor dem Brandenburger Tor gemeinsam und in Eintracht das Neujahr mit einem Feuerwerk begrüßen, dann noch kommen werden, wage ich zu bezweifeln. Wir wollen nicht bestreiten, dass es jedes Jahr Chaoten gibt, die Feuerwerkskörper zweckentfremden. Das verurteilen wir auf das Schärfste. Aber die Berliner Regierung bestraft die große Mehrheit der Hauptstadtbürger - und will dies auch mit den Bundesbürgern machen - für die Verfehlungen weniger. Innerstädtische Verbote werden diese Chaoten nicht davon abhalten, sich anderweitige Örtlichkeiten zu suchen, um dort Gesetzesverstöße zu begehen. Soll der Rechtsstaat hier vor einigen wenigen einknicken?

Feuerwerk ist auch heute noch zeitgemäß - das zeigen auch die Besucherzahlen all jener Veranstaltungen, auf denen Feuerwerke durchgeführt werden. Diese locken jährlich Millionen von Besuchern an. "Es ist ein Ereignis, das verbindet, das kulturelle Grenzen überwindet und ein Gemeinschaftsgefühl schafft. Das sieht man jährlich weltweit. Und hier in Deutschland ermöglicht das individuelle Recht besondere Momente. Mit seiner Familie vor der Haustür zu feiern, oder eben im Rahmen von Großveranstaltungen mit vielen Menschen das Neujahr zu zelebrieren ist eine Jahrhunderte alte Tradition in Deutschland. Wir berauben uns eines besonderen Brauchtums."

Quelle: Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) (ots)

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