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„Jerusalema-Challenge“: NRW zahlt für Nutzungsrechte

Archivmeldung vom 16.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Polizei Nordrhein-Westfalen
Polizei Nordrhein-Westfalen

Foto: Hellboy3690
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat Lizenzgebühren für die Nutzung des Songs „Jerusalema“ vom südafrikanischen Musiker Master KG in den Videos von tanzenden Polizisten gezahlt, meldet die Nachrichtenagentur dpa am Montag unter Verweis auf eine Sprecherin.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "SNA News" schreibt weiter: "Die Videos entstanden im Rahmen der sogenannten „Jerusalema-Challenge“, bei der zum gleichnamigen Pop-Song Belegschaften von Krankenhäusern, Firmen oder Feuerwachen tanzten. Der Konzern Warner Music forderte dafür nachträglich Lizenzgebühren.

Ein Vertreter der Warner Music Group Deutschland mit Sitz in Hamburg kommentierte gegenüber dem Portal Focus online am Freitag den Fall. Das Unternehmen liebe zwar die Tatsache, dass die Fans hinter „Jerusalema“ stehen.

„Aber wenn Organisationen in Deutschland den Song nutzen, um sich selbst zu promoten, sollten sie sich unserer Meinung nach eine Synchronisationslizenz sichern.“

In diesen „schwierigen Zeiten“ sei es „wichtiger denn je“, dass Künstler und Künstlerinnen für ihre Musik bezahlt würden, wenn sie „von Dritten genutzt wird, um ihre Reputation zu steigern“, zitiert das Portal den Firmensprecher.

Unter anderem hatte die Polizei im Märkischen Kreis Mitte November ein aufwändig gemachtes Video veröffentlicht, in dem Streifenpolizisten und die Spurensicherung zu dem Song aus Südafrika tanzten. Man habe für die betroffenen Polizeidienststellen bereits bezahlt, so die Vertreterin des NRW-Innenamtes.

„Es trifft zu, dass das nordrhein-westfälische Innenministerium die Forderungen von Warner Music für mehrere Polizeidienststellen im Zusammenhang mit der Jerusalema Challenge beglichen hat.“

Details könne man aus „vertraglichen Gründen“ nicht nennen, erklärte die Sprecherin am Montag der dpa. Das Video der Polizei im Märkischen Kreis steht weiter online.

Viele Organisationen in Deutschland sollen im Zusammenhang mit der Challenge Post von Warner Music bekommen, etwa die Düsseldorfer Universitäts-Klinik. Diese nahm laut der Agentur das Tanz-Video ihrer Belegschaft kurz nach dem Erscheinen aber schon wieder offline. Dies habe man dem Musikkonzern auch als Antwort mitgeteilt, hieß es von der Uni-Klinik. Eine Geldforderung habe es seitdem nicht gegeben. "

Quelle: SNA News (Deutschland)

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