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Zwiegespaltenes Urteil im CO2-Schlachthof-Prozess

Freigeschaltet am 16.07.2025 um 13:10 durch Sanjo Babić
Verdeckte Aufnahme aus dem Schlachthof des Unternehmens Brand: Schweine in der CO 2-Tötungsanlage. Die Szene ist Teil einer Recherche, die 2024 veröffentlicht wurde und aktuell Gegenstand eines Prozesses vor dem Landgericht Oldenburg ist.  Bild: Animal Rights Watch e.V. Fotograf: Animal Rights Watch e.V.
Verdeckte Aufnahme aus dem Schlachthof des Unternehmens Brand: Schweine in der CO 2-Tötungsanlage. Die Szene ist Teil einer Recherche, die 2024 veröffentlicht wurde und aktuell Gegenstand eines Prozesses vor dem Landgericht Oldenburg ist. Bild: Animal Rights Watch e.V. Fotograf: Animal Rights Watch e.V.

Das Landgericht Oldenburg hat heute der Zivilklage des Schlachthofs Brand gegen zwei Tierrechtsaktivist*innen in wesentlichen Punkten stattgegeben. Die beiden hatten 2024 verdeckt Videoaufnahmen im Betrieb gemacht, die den qualvollen Todeskampf von Schweinen bei der CO2-Betäubung dokumentieren - in bisher nie gesehener Deutlichkeit. Die Bilder sorgten bundesweit für Aufsehen und öffentliche Diskussion.

Das Gericht stellte unmissverständlich fest, dass die Aufnahmen authentisch und nicht manipuliert sind - und dass bereits veröffentlichtes Material, etwa in Beiträgen der ARD, weiterhin gezeigt werden darf. Dennoch verpflichtete es die Aktivist*innen dazu, auf eine Löschung des Materials von der Website von Animal Rights Watch (ARIWA) hinzuwirken und erteilte ein Betretungsverbot für das Betriebsgelände.

Ein Urteil mit widersprüchlicher Botschaft: Das dokumentierte Leid wird anerkannt - aber nicht beanstandet. Ein legitimer Beitrag zur Aufklärung wird juristisch geahndet, während das eigentliche Unrecht unangetastet bleibt.

Melanie Bühner, Vorstandsvorsitzende von ARIWA, erklärt: "Dieses Urteil ist ein Rückschlag für alle, die Missstände öffentlich machen. Wer das Töten von Tieren dokumentiert, darf nicht kriminalisiert werden - sondern sollte gesellschaftlich unterstützt werden."

Svenja Knoppik, Pressesprecherin von ARIWA, ergänzt: "Dass Aufnahmen, die Tierleid ungeschönt zeigen, zwar als echt anerkannt, aber trotzdem verboten werden sollen, stellt unsere Zivilgesellschaft vor eine zentrale Frage: Wollen wir Aufklärung - oder wollen wir wegschauen?"

Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Die Aktivist*innen prüfen derzeit rechtliche Schritte und können in Berufung gehen. Bis dahin bleiben die Aufnahmen online - ein wichtiger Beitrag für Transparenz und öffentliche Debatte über Tierleid hinter verschlossenen Türen.

Für ARIWA bleibt klar: Die Bilder zeigen, was sonst im Verborgenen bleibt. Sie sind von erheblichem öffentlichem Interesse - insbesondere, da es kaum andere vergleichbare Aufnahmen aus CO2-Schlachthöfen in Deutschland gibt. Wir stehen solidarisch an der Seite der Aktivist*innen und setzen uns weiter für Aufklärung und Tierrechte ein.

Quelle: Animal Rights Watch e.V. (ots)

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