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Zwiegespaltenes Urteil im CO2-Schlachthof-Prozess

Archivmeldung vom 16.07.2025

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.07.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Verdeckte Aufnahme aus dem Schlachthof des Unternehmens Brand: Schweine in der CO 2-Tötungsanlage. Die Szene ist Teil einer Recherche, die 2024 veröffentlicht wurde und aktuell Gegenstand eines Prozesses vor dem Landgericht Oldenburg ist.  Bild: Animal Rights Watch e.V. Fotograf: Animal Rights Watch e.V.
Verdeckte Aufnahme aus dem Schlachthof des Unternehmens Brand: Schweine in der CO 2-Tötungsanlage. Die Szene ist Teil einer Recherche, die 2024 veröffentlicht wurde und aktuell Gegenstand eines Prozesses vor dem Landgericht Oldenburg ist. Bild: Animal Rights Watch e.V. Fotograf: Animal Rights Watch e.V.

Das Landgericht Oldenburg hat heute der Zivilklage des Schlachthofs Brand gegen zwei Tierrechtsaktivist*innen in wesentlichen Punkten stattgegeben. Die beiden hatten 2024 verdeckt Videoaufnahmen im Betrieb gemacht, die den qualvollen Todeskampf von Schweinen bei der CO2-Betäubung dokumentieren - in bisher nie gesehener Deutlichkeit. Die Bilder sorgten bundesweit für Aufsehen und öffentliche Diskussion.

Das Gericht stellte unmissverständlich fest, dass die Aufnahmen authentisch und nicht manipuliert sind - und dass bereits veröffentlichtes Material, etwa in Beiträgen der ARD, weiterhin gezeigt werden darf. Dennoch verpflichtete es die Aktivist*innen dazu, auf eine Löschung des Materials von der Website von Animal Rights Watch (ARIWA) hinzuwirken und erteilte ein Betretungsverbot für das Betriebsgelände.

Ein Urteil mit widersprüchlicher Botschaft: Das dokumentierte Leid wird anerkannt - aber nicht beanstandet. Ein legitimer Beitrag zur Aufklärung wird juristisch geahndet, während das eigentliche Unrecht unangetastet bleibt.

Melanie Bühner, Vorstandsvorsitzende von ARIWA, erklärt: "Dieses Urteil ist ein Rückschlag für alle, die Missstände öffentlich machen. Wer das Töten von Tieren dokumentiert, darf nicht kriminalisiert werden - sondern sollte gesellschaftlich unterstützt werden."

Svenja Knoppik, Pressesprecherin von ARIWA, ergänzt: "Dass Aufnahmen, die Tierleid ungeschönt zeigen, zwar als echt anerkannt, aber trotzdem verboten werden sollen, stellt unsere Zivilgesellschaft vor eine zentrale Frage: Wollen wir Aufklärung - oder wollen wir wegschauen?"

Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Die Aktivist*innen prüfen derzeit rechtliche Schritte und können in Berufung gehen. Bis dahin bleiben die Aufnahmen online - ein wichtiger Beitrag für Transparenz und öffentliche Debatte über Tierleid hinter verschlossenen Türen.

Für ARIWA bleibt klar: Die Bilder zeigen, was sonst im Verborgenen bleibt. Sie sind von erheblichem öffentlichem Interesse - insbesondere, da es kaum andere vergleichbare Aufnahmen aus CO2-Schlachthöfen in Deutschland gibt. Wir stehen solidarisch an der Seite der Aktivist*innen und setzen uns weiter für Aufklärung und Tierrechte ein.

Quelle: Animal Rights Watch e.V. (ots)

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