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15-jähriger Brandstifter muss wegen versuchten Mordes für mehr als vier Jahre in Haft

Archivmeldung vom 28.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gefängnis, Gefängniszelle, Gefangener und hinter Gittern (Symbolbild)
Gefängnis, Gefängniszelle, Gefangener und hinter Gittern (Symbolbild)

Bild: Pixabay / Alex Van

Ein 15-Jähriger aus der Gemeinde Hellenthal, der wegen sieben Brandstiftungen im Schleidener Tal angeklagt war, muss wegen versuchten Mordes in zwei Fällen und schwerer Brandstiftung für vier Jahre und sechs Monate in Haft. Dies berichten "Kölner Stadt-Anzeiger" und "Kölnische Rundschau".

Die 8. Große Jugendstrafkammer des Landgerichts Aachen wertete in seinem Urteil vom Donnerstagabend strafmildernd sein bereitwilliges Geständnis, das es ermöglicht habe, Fälle zu klären, die ihm möglicherweise gar nicht hätten nachgewiesen werden können. Auch habe er im und vor dem Prozess Reue gezeigt. Strafverschärfend wertete das Gericht hingegen den entstandenen Schaden in Millionenhöhe, vor allem beim Brand des Städtischen Sturmius-Gymnasiums in Schleiden, und die Tatsache, dass er fünf Menschen durch die Brandstiftungen in Lebensgefahr gebracht habe und einige von ihnen auch verletzt wurden.

Der Staatsanwalt hatte eine Jugendstrafe von sechs Jahren gefordert, der Verteidiger für ein geringeres Strafmaß plädiert. Der 15-Jährige hatte die Taten in vollem Umfang gestanden. Er bedauere dies zutiefst, sagte er vor Gericht. Bei den Geschädigten hatte er sich für die Brandstiftungen sowohl schriftlich im Vorfeld als auch persönlich in der Hauptverhandlung entschuldigt.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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