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Bauern scheitern mit Verfassungbeschwerde gegen die Veröffentlichung der EU-Agrarsubventionen

Archivmeldung vom 11.05.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die deutschen Bauern haben im Streit um die Veröffentlichung von EU-Agrarsubventionen einen herben Rückschlag erlitten. Wie die "Saarbrücker Zeitung" (Dienstagausgabe) berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Offenlegung der Empfänger der Gelder ohne weitere Begründung nicht angenommen.

Eine Sprecherin bestätigte dies der Zeitung.

Die Hoffnung von Bund, Ländern und Bauernschaft auf schnelle Klärung der Rechtslage durch das Bundesverfassungsgericht hat sich damit nicht erfüllt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium wollte die Entscheidung des Gerichtes nicht kommentieren. "Wir prüfen weiter. Es gibt eine Vereinbarung mit den Ländern, eine deutschlandweit einheitliche Rechtslage zu schaffen", sagte eine Ministeriums-Sprecherin der Zeitung.

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hatte die bis zum 30. April von der EU geforderte Veröffentlichung der Subventionen kurzfristig gestoppt. Sie begründete dies mit Urteilen von einigen deutschen Verwaltungsgerichten, die darin eine Verletzung des Datenschutzes sahen. Andere Gerichte wiederum vertraten die gegenteilige Auffassung. Die EU-Kommission hat Berlin nun eine Zwei-Wochen-Frist gesetzt, um wie die anderen Mitgliedsländer die Daten zu veröffentlichen. Andernfalls droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Die verbleibenden zehn Tage bis zum Ende der Frist werde man für die Prüfung nutzen, so das Ministerium. 

Quelle: Saarbrücker Zeitung

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