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BKA will nach Cyberangriff auf Hinweisportal Strafanzeige erstatten

Archivmeldung vom 03.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
BKA-Dienstmarke (Dienstnummer unkenntlich gemacht)
BKA-Dienstmarke (Dienstnummer unkenntlich gemacht)

Foto: Wo st 01
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundeskriminalamt (BKA) will nach einem Cyberangriff auf Server der Sicherheitsbehörde Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten. Das bestätigte eine Sprecherin der Polizeibehörde den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Eine zuständige Staatsanwaltschaft konnte das BKA noch nicht nennen.

Am Tag nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin am 19. Dezember hatten Unbekannte gezielt mit einem sogenannten DDoS-Angriff (Distributed Denial of Service) das Hinweisportal des BKA für mehr als zwei Stunden außer Gefecht gesetzt. Zu möglichen Tätern oder Drahtziehern des Angriffs machte die Sicherheitsbehörde bisher keine Angaben.

Auf der BKA-Internetseite können Zeugen Videos oder Fotos von dem Anschlag am Breitscheidplatz hochladen. Häufig werden DDoS-Angriffe mittels einer speziell programmierten Schadsoftware ausgeführt. Oft agieren diese Programme dann eigenständig. Für Sicherheitsbehörden ist es sehr kompliziert, mögliche Drahtzieher oder Programmierer zu verfolgen.

Bis zum Jahresende gingen auf das Hinweisportal zum Berlin-Attentat laut BKA rund 600 Hinweise von Zeugen ein: insgesamt etwa 1.000 Bild- und 200 Videodateien. Die Auswertung der Zeugen-Dokumente dauere noch an, so dass sich zum Gesamtergebnis noch keine Aussage treffen lasse, so eine BKA-Sprecherin.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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