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Ein Drittel der Migranten bleibt Pflicht-Sprachkursen fern

Archivmeldung vom 14.10.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.10.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Jeder dritte Migrant, der von deutschen Behörden zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet wird, ist dieser Pflicht im Jahr 2008 nicht nachgekommen. Dies ergibt sich aus Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, die dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe) vorliegen.

Eine Sprecherin des Amts erklärte der Zeitung: "Eine Analyse der Geschäftsdatei für das Jahr 2008 kommt zu dem Ergebnis, dass ca. 77 Prozent aller Verpflichteten sich beim Kursträger angemeldet und einen Kurs begonnen haben. Damit sind insgesamt 23 Prozent der Verpflichteten ihrer Pflicht zur unverzüglichen Anmeldung nicht nachgekommen. Hinzu kommen diejenigen Verpflichteten, die den Kurs nach Kursaufnahme abbrechen." Dies sind nach Angaben des Amtes noch einmal zehn Prozent. In wie vielen Fällen Sanktionen verhängt wurden, ist hingegen nicht bekannt. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, sieht sich durch die aktuellen Zahlen bestätigt. "Knapp ein Drittel der Betroffenen kommt ihrer Pflicht nicht oder nicht ordnungsgemäß nach", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Diese hohe Zahl zeigt mir, dass die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten offensichtlich nicht konsequent ausgeschöpft werden." Verantwortung dafür trage unter anderem die SPD, die in den Verhandlungen über das Zuwanderungsrecht nicht gewollt habe, dass bei schuldhafter Integrationsverweigerung zwingend ausländerrechtliche Konsequenzen gezogen werden. Bosbach wies überdies die Behauptung des Grünen-Vorsitzenden Cem Özdemir zurück, demzufolge der Bund die Ausgaben für Integrationskurse gekürzt habe. So habe der Bund im vorigen Jahr 154 Millionen Euro für Integrationskurse ausgegeben, 2009 würden es voraussichtlich 203 Millionen Euro sein. "Wenn der Staat in dem Umfang Integrationsmittel bereitstellt, dann muss er von den Integrationsbedürftigen eine Gegenleistung durch Kursteilnahme verlangen können", so der CDU-Politiker.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

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