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Urteil: Besuch verdächtiger Moschee kein Einbürgerungshindernis

Archivmeldung vom 10.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow

Der wiederholte Besuch einer vom Verfassungsschutz beobachteten Moschee ist allein kein Grund, dem Besucher eine Einbürgerung in Deutschland zu verweigern. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bremen (Az.: 1 LA 78/17), über den der "Spiegel" berichtet. Die Hansestadt hatte den Einbürgerungsantrag des Ausländers zuvor abgelehnt, weil dieser zwischen 2009 und 2013 nach Beobachtungen des Verfassungsschutzes 17-mal das Freitagsgebet des Islamischen Kulturzentrums (IKZ) besucht und dort auch Geld gespendet hatte.

Das IKZ galt seit Langem als Treffpunkt fundamentalistischer Salafisten. 2017 hatte das Verwaltungsgericht Bremen bereits in erster Instanz entschieden, dass die Stadt die Einbürgerung nicht aus diesen Gründen ablehnen dürfe. Denn in der Moschee des Kulturzentrums gebe es nicht nur fundamentalistische, sondern auch andere Strömungen. Spenden bei Freitagsgebeten seien allerorten üblich; es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Besucher damit die "vermutlich verfassungsfeindliche Tätigkeit des IKZ" unterstützen wollte, so das Urteil von 2017. Vielmehr habe sich der Mann vor Gericht klar zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekannt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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