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Bundesverwaltungsgericht: Gebetsverbot in Schulen im Ernstfall zulässig

Archivmeldung vom 30.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Das Bundesverwaltungsgericht in einer anderen Perspektive (Blickrichtung Westen) Bild: Manecke / de.wikipedia.org
Das Bundesverwaltungsgericht in einer anderen Perspektive (Blickrichtung Westen) Bild: Manecke / de.wikipedia.org

Deutsche Schulen dürfen rituelle Gebete verbieten, wenn der Schulfrieden ernsthaft gestört werden könnte. Das urteilte am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Zugleich erklärten die Richter, dass dies eine Einzelfallentscheidung sei und das die Religionsfreiheit im Normalfall auch "rituelle Handlungen" in der Schule erlaube.

Hintergrund des Urteils ist die Klage eines muslimischen Schülers aus Berlin-Wedding. Dieser kämpfte um das Recht, in seiner Schule beten zu dürfen. Die Schulverwaltung fürchtete jedoch, dass dies den Alltag in dem Gymnasium empfindlich stören könnte. Das Bundesverwaltungsgericht billigte nun im konkreten Fall ein Verbot islamisch-ritueller Gebete.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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