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Härtere Strafen für Raser in Österreich ab 1. März: Einzug des Fahrzeugs möglich - Strafen gelten auch für deutsche Autofahrer

Archivmeldung vom 28.02.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Juristen, Anwälte, Paragraphenreiter (Symbolbild)
Juristen, Anwälte, Paragraphenreiter (Symbolbild)

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Österreich verschärft die Strafen für Raser ab dem 1. März. Bei extremen Geschwindigkeitsverstößen kann nun auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Der ADAC weist darauf hin, dass die neuen Maßnahmen auch für deutsche Autofahrer gelten.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h innerorts oder mehr als 70 km/h außerorts kann fortan das Fahrzeug an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig beschlagnahmt werden. Wird man sogar mit 80 km/h innerorts beziehungsweise 90 km/h außerorts erwischt, kann das Auto dauerhaft eingezogen und versteigert werden. Gehört das Fahrzeug nicht dem Fahrer, ist nur die vorläufige Beschlagnahme zulässig.

Bereits 2021 hat Österreich die Bußgelder für zu schnelles Fahren deutlich erhöht. Wer 30 km/h zu schnell fährt, muss mindestens 150 Euro zahlen. Das Bußgeld kann in besonders schweren Fällen und bei Wiederholungstätern sogar bis zu 5000 Euro ansteigen. Wer in Österreich mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt wird, sollte umgehend bezahlen, rät der ADAC. Denn österreichische Bußgelder können auch in Deutschland vollstreckt werden.

Während Bußgelder zwar in Deutschland vollstreckt werden können, gilt ein Fahrverbot lediglich in dem Land, in dem es auch ausgesprochen wurde. In Österreich kann der Führerschein bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h innerorts und mehr als 50 km/h außerorts für einen Monat entzogen werden.

Quelle: ADAC (ots)

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