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CS-Gas gegen Behinderte eingesetzt? Ermittlungen gegen Pfleger, Ärzte und Betreuer

Archivmeldung vom 09.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Es geht um Freiheitsberaubung und um Körperverletzung bis hin zum Einsatz von CS-Tränengas: Im Wittekindshof in Bad Oeynhausen, einer der größten Behinderteneinrichtungen Deutschlands, sollen Mitarbeiter jahrelang Gesetze und Vorschriften missachtet haben.

Nach Informationen des WESTFALEN-BLATTES wird gegen mehrere Dutzend Beschuldigte ermittelt. Dabei soll es sich um Pflegerinnen und Pfleger sowie Ärzte der Einrichtung handeln, aber auch um gesetzliche Betreuer der geistig und körperlich Behinderten. Als Hauptbeschuldigter gilt ein Diakon, in dessen Verantwortungsbereich die Straftaten geschehen sein sollen. Er ist beurlaubt.

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld und die Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke äußern sich derzeit nicht zum Stand des Verfahrens. Ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums sagte dem WESTFALEN-BLATT, man sei am 17. Dezember 2020 von den Ermittlungsbehörden über einen Teil des Verfahrens informiert worden. "Dabei wurde bekannt, dass es nicht nur um freiheitsentziehende Maßnahmen geht, die nicht voll durch richterliche Genehmigungen gedeckt sind." Vielmehr ließen Ermittlungsergebnisse vermuten, "dass es zu einer Reihe schwerwiegender Übergriffe gekommen ist". Als Reaktion auf diese Information sei im Ministerium eine Projektgruppe eingerichtet worden, die den Vorwürfen jetzt nachgehen und eine fachliche Aufarbeitung vornehmen werde.

In den Akten finden sich Hinweise auf möglicherweise illegales Einsperren, unerlaubtes Festschnallen auf Matratzen, Schläge, Tritte und den Einsatz von CS-Gas. Das Spray soll mit Geld der Einrichtung beschafft worden sein. Dazu erklärte Prof. Dr. Dierk Starnitzke, der Vorstand der Diakonischen Stiftung Wittekindshof: "Der Einsatz von CS-Gas ist und war zu keinem Zeitpunkt in Betreuungssituationen im Wittekindshof gestattet. Wenn Maßnahmen ergriffen wurden, die vielleicht strafbar gewesen sind, wollen und werden wir das schonungslos aufklären."

Der Ministeriumssprecher sagte, beim Kreis Minden-Lübbecke, der die Heimaufsicht hat, sei schon vor geraumer Zeit ein Krisenstab eingerichtet worden. Hans-Joerg Deichholz, der Sozialdezernent des Kreises, erklärte: "Schwierige Fälle, die keine andere Einrichtung haben wollte, hat der Wittekindshof immer aufgenommen. Seine Konzepte haben uns überzeugt, und wir waren froh, auch für Menschen, die sich und anderen gegenüber gewalttätig werden, einen Platz gefunden zu haben." Denn es seien nicht alles harmlose Klienten, die in solchen Einrichtungen lebten. Heute müsse man aber zugeben, nicht immer richtig hingesehen zu haben. So sei das Einsperren in sogenannten "Time-Off-Räumen" wohl nicht immer zulässig gewesen, und auch vom Gas-Einsatz wisse man jetzt aus einer Akte. Deichholz: "Das Ministerium hat uns angewiesen, die Heimaufsicht personell massiv aufzustocken."

Die Ermittlungen waren 2019 aufgenommen worden, nachdem die Schwester ei­nes Behinderten Anzeige erstattet hatte. .Ende Juli 2020 hat das Gesundheitsministerium alle Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen angewiesen, sämtliche Einrichtungen der Diakonischen Stiftung Wittekindshof zu überprüfen. In Bad Oeynhausen wurde der Geschäftsbereich 4, der von dem Diakon geleitet wurde und in dem die Taten verübt worden sein sollen, aufgelöst. Damit sei die örtliche Konzentration von Behinderten "mit besonders herausforderndem Verhalten" aufgehoben, sagt Stiftungsvorstand Starnitzke.

Die Evangelische Kirche von Westfalen (Bielefeld) als Stiftungsaufsicht sieht keinen Grund, aktiv zu werden. Aus ihrer Sicht unternehme der Wittekindshof-Vorstand "alle notwendigen Schritte", so eine Sprecherin. Er habe die Stiftungsaufsicht über die Vorwürfe informiert.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)


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