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In Deutschland zu Gefängnis verurteilt, in den Niederlanden freigelassen

Archivmeldung vom 30.10.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.10.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zwei niederländische Wirtschaftskriminelle, die vom Bielefelder Landgericht zu langen Haftstrafen verurteilt worden sind, wurden in ihrer Heimat auf freien Fuß gesetzt. Obwohl sie den deutschen Fiskus mit ihren Straftaten nachweislich um mehr als acht Millionen Euro betrogen haben, mussten sie nicht einen einzigen Tag im Gefängnis verbringen.

Im Zentrum des Geschehens stehen die beiden Niederländer Hinke B. (51) und Dirk H. (48). Das kriminelle Duo gehörte zu einem internationalen Ring von Steuerbetrügern, die sich auf sogenannte Karussellgeschäfte mit dem Handel von Schrott und Altmetallen spezialisiert hatten. Die beiden holländischen Steuerbetrüger erschienen zur Hauptverhandlung am 5. November 2007 vor dem Bielefelder Landgericht - allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die spätere Vollstreckung in den Niederlanden stattfinden solle. Wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilte das Bielefelder Landgericht Hinke B. zu dreieinhalb Jahren und Dirk H. zu drei Jahren und drei Monaten Haft. Das Urteil wurde am 1. April 2008 rechtskräftig. Doch die Verteidigung berief sich nun auf eine Bestimmung im Artikel 8 des Europäischen Vollstreckungsabkommens. Danach kann der (Heimat)-Staat, der die Vollstreckung übernimmt, entweder die von einem ausländischen Gericht verhängte Strafe übernehmen oder das Urteil in einem eigenen Gerichtsverfahren "umwandeln". So geschah es im konkreten Fall: Ein Gericht im niederländischen Assen verfügte am 25. März dieses Jahres, dass Hinke B. und Dirk H. jeweils 240 Sozialstunden leisten müssen. Zudem erhielten sie acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

 

Quelle: Neue Westfälische

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