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Hauptangeklagter im Lübcke-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt

Archivmeldung vom 28.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: GesaD  / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Im Prozess um die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist der Hauptangeklagte Stephan E. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das geht aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor, welches am Donnerstagvormittag verkündet wurde. Demnach wurde zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Das Gericht folgte mit dem Urteil im Kern der Forderung der Bundesanwaltschaft. Der Mitangeklagte Markus H. wurde unterdessen wegen illegalen Waffenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses erschossen worden. Als Hintergrund gilt ein rechtsextremistisches Motiv - sowohl Stephan E. als auch Markus H. waren Teil der rechten Szene. E. soll die Tat durchgeführt haben - er hatte sie während des Prozesses gestanden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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