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Kriminalstatistik listet ab 2016 Taten von Flüchtlingen auf

Archivmeldung vom 24.12.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.12.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Bei der Anfertigung von Strafanzeigen können Polizisten künftig das Merkmal "Flüchtling" ankreuzen. Wolfgang Beus, Sprecher im nordrhein-westfälischen Innenministerium, bestätigte dem WESTFALEN-BLATT (Bielefeld), dass sich die Innenminister der Länder und des Bundes darauf verständigt hätten. Die Änderung trete zum Jahresbeginn in Kraft. Der Beschluss war von den Direktoren der Landeskriminalämter und dem Präsidenten des Bundeskriminalamts vorbereitet worden.

Beus: »Bisher gibt es keine verlässlichen Informationen dazu, welchen Anteil Flüchtlinge an der Kriminalität haben und welche Taten im Vordergrund stehen.« Das soll sich 2016 ändern, so dass nach dem ersten Halbjahr erste solide Daten vorliegen. Frank Scheulen, Sprecher des Landeskriminalamts NRW, sagte, die Polizeibehörden würden in Kürze informiert, wie der Begriff Flüchtling zu definieren sei.

Die Nationalität von Tatverdächtigen wird bereits jetzt in allen bundesdeutschen Kriminalitätsstatistiken aufgeführt, "Flüchtling" wird ein Merkmal zur weiteren Differenzierung sein. Zuletzt hatte Ingo Wolf (FDP), von 2005 bis 2010 Innenminister in Nordrhein-Westfalen, das Merkmal "Spätaussiedler" in die nordrhein-westfälische Kriminalitätserfassung aufnehmen lassen. Das wurde jedoch nach einigen Monaten zurückgenommen, weil nicht klar war, wie viele Spätaussiedler in NRW leben - und es damit keine Bezugsgröße gab.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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