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Bundesgerichtshof: Post muss NPD-Zeitschrift austragen

Archivmeldung vom 20.09.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.09.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos

Die Deutsche Post muss eine Publikation der rechtsextremen Partei NPD austragen. Das urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag.

Geklagt hatte die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag. Die Post hatte sich geweigert die Postille "Klartext" an Haushalte in Leipzig zu verteilen, das Landgericht Leipzig und das Oberlandesgericht Dresden hatten dem Konzern dabei recht gegeben.

Schon in der mündlichen Verhandlung im Juni hatte der Bundesgerichtshof aber erklärt, dass die politische Ausrichtung einer Publikation bei der Verteilung durch die Post keine Rolle spielen dürfe. Die Post hingegen berief sich darauf, dass für die nicht adressierte NPD-Postwurfsendung keine Transportpflicht bestehe.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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