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Bundesanwaltschaft prüft Attacke auf Flüchtlingsheim in Heidenau

Archivmeldung vom 29.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite

Foto: Voskos
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat zu den Ausschreitungen vor einer Flüchtlingsunterkunft im sächsischen Heidenau einen sogenannten Prüfvorgang angelegt. Deutschlands oberste Strafverfolgungsbehörde könnte damit die Ermittlungen in dem Fall an sich ziehen, der international Schlagzeilen gemacht hat, berichtet das Hamburger Nachrichten-Magazin "Der Spiegel".

In Heidenau hatten Rechtsextremisten am vergangenen Wochenende einen ehemaligen Baumarkt, in dem 600 Flüchtlinge leben, regelrecht belagert. Die Bundesanwaltschaft prüft zudem in etlichen ähnlichen Fällen ihre Zuständigkeit. Sie hat zu diesem Zweck zwei separate Beobachtungsvorgänge angelegt: In einem sammelt sie Erkenntnisse über sämtliche Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte, in einem weiteren Indizien für rechtsmotivierte Gewaltstraftaten, um gegebenenfalls schnell reagieren zu können.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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