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Polizeigewerkschaft sieht im Fall Sachsen arbeitsrechtliche Probleme

Archivmeldung vom 23.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Jörg Radek
Jörg Radek

Bild: GdP/Hagen Immel

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, sieht mögliche arbeitsrechtliche Probleme im Fall eines sächsischen LKA-Mitarbeiters, der bei einer Pegida-Demonstration Journalisten bedrängt haben soll. "Im konkreten Fall des sächsischen Mitarbeiters könnten mögliche arbeitsrechtliche Probleme im Raum stehen, die es gegebenenfalls aufzuarbeiten gilt", sagte Radek der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

"Er darf nach dem Mäßigungsgebot nicht einfach Parolen grölen oder fragwürdige Transparente hochhalten." Radek wies jedoch darauf hin, dass auch ein Tarifbeschäftigter des Landeskriminalamtes das Recht habe, seine Meinung frei zu äußern. "Ich habe keine Erkenntnisse für einen sogenannten Sachsensumpf und kein Verständnis für den Begriff ,Pegizei'", sagte Radek. Die Polizei sei ein Querschnitt der Gesellschaft. "Solange die AfD und Pegida nicht als klar verfassungsfeindlich eingestuft sind, darf auch ein Polizeibeschäftigter Anhänger dieser Partei und Gruppierung sein, dies jedoch, vor dem Hintergrund des Mäßigungsgebots."

Zum Einsatz der Polizei und den Äußerungen von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sagte der Vize-Gewerkschaftschef: "Der Ministerpräsident Sachsens hat sehr früh reagiert und sich vor die Beamten gestellt. Grundsätzlich ist das zu begrüßen", so Radek. Aber Einsatzverläufe seien oft komplex. "Er hätte noch etwas abwarten sollen, bis der Sachverhalt weitgehend aufgeklärt wurde. Aber auch bei der sächsischen Polizei kann man durchaus von einem weniger geglückten Einsatz sprechen", sagte Radek.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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