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NRW-Erlass: Lehrer mit gesundheitlichen Risiken sollen mündliche Prüfungen abnehmen

Archivmeldung vom 12.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Lehrerin (Symbolbild)
Lehrerin (Symbolbild)

Foto: Bundesarchiv, Bild 183-1982-1215-012 / Settnik, Bernd / CC-BY-SA 3.0
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Vorerkrankte oder über 60 Jahre alte Lehrer sollen in NRW zur Abnahme mündlicher Prüfungen eingesetzt werden. Das geht aus einem Erlass des Schulministeriums hervor, der der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt.

In dem Schreiben an die Bezirksregierungen vom 11. Mai heißt es: "Alle Lehrkräfte aus der Risikogruppe, d.h. Lehrer und Lehrerinnen mit Vorerkrankungen und Lehrer und Lehrerinnen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sowie schwangere und stillende Lehrerinnen sind verpflichtet, an Verfahren zur Abnahme mündlicher Prüfungen teilzunehmen."

Die Regelung gelte für die mündlichen Prüfungen im laufenden Schuljahr 2019/20. Die Hygienestandards seien einzuhalten, und auf die besondere Situation dieser Risikogruppe sei Rücksicht zu nehmen.

In einer Fragestunde im Landtag hatte sich NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) Ende April noch dagegen ausgesprochen, Lehrer aus Risikogruppen einzusetzen. Nach Schätzungen von Lehrerverbänden gehören etwa 25 Prozent der Lehrer in NRW einer Risikogruppe an.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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