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Mehr als 60 % der Paare beziehen zeitweise gemeinsam Elterngeld

Archivmeldung vom 23.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Insgesamt rund 38 100 Paare nahmen für ihr zwischen April und Juni 2010 geborenes Kind Elterngeld in Anspruch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, bezogen 23 400 Paare beziehungsweise 61 % die Leistung zeitweise gemeinsam und zwar für durchschnittlich fast 2 Monate. Väter bezogen dabei im Durchschnitt für 2,5 Monate und Mütter für 11,4 Monate Elterngeld. Nur selten entschieden sich Paare dazu, die Leistung über den gesamten Zeitraum gemeinsam in Anspruch zu nehmen (185 Paare).

Bei den anderen rund 14 500 Paaren haben Vater und Mutter das Elterngeld nacheinander in Anspruch genommen. In diesen Fällen betrug die durchschnittliche Bezugsdauer der Väter 3,3 Monate und die der Mütter 10,4 Monate.

Neben den rund 38 100 Paarbezügen gab es rund 121 700 Einzelanträge, bei denen der Partner oder die Partnerin kein Elterngeld bezogen hat. Der Großteil dieser Einzelanträge wurde von Frauen gestellt (98 %). Der Anteil der Männer war mit 2 % vergleichsweise gering.

Insgesamt erhielten damit mehr als 197 900 Väter und Mütter für 162 800 zwischen April und Juni 2010 geborene Kinder Elterngeld. Bezogen auf alle 165 600 in diesem Zeitraum geborenen Kinder bedeutet dies, dass für mehr als 98 % der Kinder Elterngeld bewilligt wurde.

Die Väterbeteiligung, das heißt, der Anteil der Kinder, deren Vater Elterngeld bezogen hat, ist für im zweiten Quartal 2010 geborene Kinder noch einmal angestiegen; und zwar auf 25,4 % (erstes Quartal 2010: 24,4 %). Bei Müttern lag die Inanspruchnahme des Elterngeldes bei über 96 %.

Differenzierte Ergebnisse der Elterngeldstatistik für im zweiten Quartal 2010 geborene Kinder sind online abrufbar unter www.destatis.de, Pfad: weitere Themen > Sozialleistungen > Elterngeld, Erziehungsgeld. Bei der Elterngeldstatistik steht die rückwirkende Betrachtung der beendeten Leistungsbezüge im Vordergrund. Aussagen über die aktuelle Inanspruchnahme des Elterngeldes sind damit nicht möglich.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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