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BGH hebt Kannibalen-Verurteilung auf - Prozess geht weiter

Archivmeldung vom 06.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der BGH hat die Verurteilung des "Kannibalen von Gimmlitztal" aufgehoben und den Prozess an die Vorinstanz zurück verwiesen. Das Landgericht Dresden hatte den Mann, der früher Beamter des Landeskriminalamts Sachsen war, wegen Mordes in Tateinheit mit Störung der Totenruhe zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte einen 59-jährigen Mann, um die anschließende Zerstückelung des Körpers zu ermöglichen, von der er sich sexuellen Lustgewinn versprach. Das Tatopfer war mit dem Handeln des Angeklagten einverstanden. Es hatte den Wunsch, von ihm geschlachtet und verspeist zu werden, so die Richter. Das Landgericht war davon ausgegangen, dass die Tat zur Befriedigung des Geschlechtstriebs und zur Ermöglichung einer Straftat begangen worden sei. Von der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe hatte es abgesehen, da das Tatopfer mit der Tötung durch den Angeklagten nicht nur einverstanden war, sondern diese aufgrund eines seit mehreren Jahren stabil bestehenden Wunsches auch unbedingt wollte.

Der 5. Leipziger Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft das Urteil aufgehoben und die Sache an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die Beweiswürdigung des Landgerichts habe rechtlicher Überprüfung nicht standgehalten, so der BGH. Das Landgericht hätte die Möglichkeit einer Selbsttötung nicht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen. Die diesbezügliche Beweiswürdigung sei lückenhaft und nicht frei von Widersprüchen. Das Landgericht habe aber auch zu Gunsten des Angeklagten von der Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe abgesehen, und dabei Rechtsfehler begangen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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