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Finanzgericht prüft steuerliche Absetzbarkeit von Krankheitskosten

Archivmeldung vom 22.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz wird nach Informationen der in Bielefeld erscheinenden NEUEN WESTFÄLISCHEN ZEITUNG schon im kommenden Jahr prüfen, ob der zumutbare Eigenanteil beim steuerlichen Abzug von Krankheitskosten rechtmäßig ist.

Es wäre das erste Verfahren vor einem deutschen Finanzgericht, das diese Frage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2008 prüft. Die höchsten deutschen Richter hatten entschieden, die Aufwendungen für Krankenversorgung müssten steuerfrei bleiben. Steuerberater empfehlen den Steuerpflichtigen, den Abzug aller Krankheitskosten auch dann als außergewöhnliche Belastung zu beantragen, wenn sie unter dem zumutbaren Eigenanteil liegen.

Quelle: Neue Westfälische (Bielefeld) (ots)

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