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Deutsche Umwelthilfe im Visier des BGH

Archivmeldung vom 25.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
(Symbolbild)
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Bild: Facebook Deutsche Umwelthilfe

400 Gerichtsverfahren im Jahr: Missbraucht die Umwelthilfe ihren Status als Verbraucherschutzverband und schlägt Profit aus ihrer Klageberechtigung? Mit der Frage ist nun der Bundesgerichtshof befasst, teilt Sputnik mit.

Weiter heißt es auf der deutschen Webseite des russischen online Magazins: "Die Deutsche Umwelthilfe ist einerseits als Naturschutzorganisation aktiv. So hat sie bereits in einigen deutschen Städten Diesel-Fahrverbote durchgesetzt. Die Organisation ist aber auch im Verbraucherschutz aktiv.

Als sogenannte „qualifizierte Einrichtung“ darf die Umwelthilfe Unternehmen abmahnen und verklagen, die etwa gegen Informationspflichten verstoßen. Ihr wird damit der gleiche Status eingeräumt wie Verbraucherzentralen oder dem Deutsche Mieterbund.

Die Umwelthilfe muss sich nun gegen den Vorwurf wehren, aus ihrem Status als Verbraucherschutzverband missbräuchlich Profit zu schlagen: Ein Autohaus aus dem Raum Stuttgart hatte geklagt und die Frage ist nun bis vor die Bundesrichter gelangt. Am Donnerstagvormittag wird in Karlsruhe verhandelt.

Nach eigenen Angaben mahnt die Organisation wöchentlich etwa 30 Verstöße ab, führt jährlich rund 400 Gerichtsverfahren. Die so erzielten Einnahmen machten zuletzt gut ein Viertel ihres Haushalts aus: Etwa 2,2 Millionen Euro im Jahr 2017. Überschüsse fließen laut Umwelthilfe in „Verbraucherinformation und -beratung".

Mit Schützenhilfe von der Kfz-Innung der Region Stuttgart zweifelte das Autohaus diese Angaben an. So wird der Umwelthilfe unter anderem vorgeworfen, es unzulässigerweise vorrangig auf finanziellen Gewinn abgesehen zu haben – ein Mißbrauch ihrer Klageberechtigung.

Zur Sache: Die Umwelthilfe hatte den Autohändler erfolgreich verklagt. Dieser hätte im Internet einen Neuwagen beworben und dabei nicht korrekt über Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß informiert, berichtete die Automobilwoche über den Fall.

Wenn ein Gericht ernsthafte Zweifel hegt, ob eine Organisation rechtmäßig als „qualifizierte Einrichtung" gelistet ist, kann es das zuständige Bundesamt für Justiz zur Überprüfung auffordern. Zwar hätte das Oberlandesgericht Stuttgart in dem Fall dafür keine „tragfähigen Anhaltspunkte" gesehen, doch hinsichtlich des Vorwurfs des Rechtsmissbrauchs, ließen die Richter des OLG die Revision zu:Es geht um die Klärung der Frage, ob es sein kann, dass die Umwelthilfe über Jahre hohe Überschüsse erzielte und diese „für andere Satzungszwecke des Vereins, bis hin zur Durchführung politischer Kampagnen" eingesetzt habe."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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