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Streit um Alkohol-Klausel: Verbraucherschützer mahnen Anbieter von Auslandsreisekrankenversicherungen ab

Archivmeldung vom 13.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Alkohol trinken: Häufigkeit wichtiger als Menge (Foto: pixabay.com, geralt)
Alkohol trinken: Häufigkeit wichtiger als Menge (Foto: pixabay.com, geralt)

Der Bund der Versicherten hat drei Anbieter von Auslandsreisekrankenversicherungen wegen ihrer Klauseln zum Missbrauch von Alkohol, Medikamenten oder Drogen abgemahnt. Nach Informationen, die dem Tagesspiegel vorab vorlagen, handelt es sich um den ADAC, Europ Assistance und Die Bayerische.

Diese verwenden Klauseln, wonach sie ihre Leistung ausschließen können, falls eine im Urlaub aufgetretene Krankheit oder eine Verletzung in Folge eines Missbrauchs von Drogen, Medikamenten oder Alkohol eingetreten ist. Für Versicherungsnehmer sei nicht erkennbar, was genau mit "Missbrauch" gemeint ist, kritisieren die Verbraucherschützer. Zudem sei Verbrauchern nicht klar ist, wann die Schwelle zwischen konsequenzlosem Konsum und Missbrauch überschritten ist.

"Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist sehr wichtig", sagte Stephen Rehmke, Vorstandsmitglied des Bundes der Versicherten, dem Tagesspiegel. "Die Versicherten müssen sich durch klare Ansagen darauf verlassen können, dass die Versicherung im Ernstfall leistet." Es dürfe nicht im Belieben des Versicherers stehen, ob jemand beim Feiern im Urlaub über die Stränge geschlagen hat.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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