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KÜS: Wohin geht die Reise bei der Kalibrierung der Messmittel für die Fahrzeugüberwachung?

Archivmeldung vom 10.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/KÜS-Bundesgeschäftsstelle/DIQ Zert"
Bild: "obs/KÜS-Bundesgeschäftsstelle/DIQ Zert"

Messmittel, die in der Fahrzeugprüfung, also etwa bei der Hauptuntersuchung, eingesetzt werden, müssen auf ihre Zuverlässigkeit hin regelmäßig kontrolliert werden. Sie haben, so die Textpassage in der Akkreditierungsnorm, "einen signifikanten Einfluss auf die Inspektionsergebnisse." Die regelmäßige Kontrolle ist also begründet.

Die sogenannte Stückprüfung ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung seit vielen Jahren verankert. Sie beinhaltet messtechnische Inhalte und teilweise Arbeitsschutzaspekte. Es besteht dazu parallel das Mess- und Eichwesen, das für eine gleichmäßige Behandlung und den Schutz des Verbrauchers sorgen soll. Im Bereich der Fahrzeugüberwachung sind davon wiederkehrend betroffen Abgasuntersuchungsgeräte, Manometer, Schallpegelmessgeräte, schreibende Bremsmessgeräte.

Während vor 2015 für die Akkreditierung der Kfz-Überwachungsorganisationen als Inspektionsstelle durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) Stückprüfung oder Eichung ausreichten, gibt es seit 2016 zusätzlich die Kalibrierung der Messmittel, welche einen signifikanten Einfluss auf die Inspektionsergebnisse hat. Die Kalibrierung wurde schrittweise eingeführt und umfasst unter anderem die Kalibrierung von Bremsenprüfständen, Scheinwerfer-Einstell-Prüfsystemen, Abgasmessgeräten und dem HU-Adapter. Stückprüfungen und Eichungen wurden nicht mehr als Rückführung in einem Akkreditierungsverfahren anerkannt, sind aber dennoch weiterhin vorgeschrieben. Man muss dazu wissen, dass für die Anerkennung als amtlich anerkannte Kfz-Überwachungsinstitution diese Akkreditierung vorhanden sein muss, daher findet in der Realität also eine Doppelprüfung statt.

Die Akkreditierungsnorm für Inspektionsstellen - als solche werden Überwachungsorganisationen im Sinne der Norm betrachtet - verweist auf die Norm für Kalibrierlabore. Somit müssen sich die Überwachungsorganisationen im Rahmen ihrer Messtätigkeit faktisch wie Kalibrierlabore verhalten. Da die für die Kalibrierungen nötigen Laborkapazitäten fehlten, wurde eine Übergangsfrist geschaffen. Teilweise mussten von den Laboren und Überwachungsorganisationen erst Kalibrierverfahren entwickelt werden, die dann wiederum durch die DAkkS begutachtet und akkreditiert wurden. Dazu kam die Suche nach qualifiziertem oder zu qualifizierendem Personal, das die Kalibrierung in den Prüfhallen und Werkstätten durchführen konnte. Teilweise gestaltet sich die Beschaffung und Kalibrierung der für unsere Dienstleistungen erforderlichen Messmittel und Referenzmaterialien immer noch schwierig.

Für die KÜS wurde die DIQ Zert GmbH tätig. Sie entwickelte, assistiert vom Technischen Dienst der KÜS, der KÜS Technik GmbH, in relativ kurzer Zeit die erforderlichen Kalibrierverfahren, die auch von der DAkkS akkreditiert wurden.

Die Stückprüfung und Kalibrierung oder Eichung und Kalibrierung überschneiden sich in ihren Inhalten, sind aber dennoch nicht direkt übertragbar. Diese Doppelprüfungen verursachen Kosten und können in Extremfällen unterschiedliche Ergebnisse liefern. Die Situation ist unbefriedigend für alle Beteiligten. Hier ist der Verordnungsgeber gefordert, einen Rechtsrahmen für eine gangbare Alternative zu dieser aktuellen, nur schwer nachvollziehbaren Doppelqualifizierung im Bereich des Kraftfahrwesens zu schaffen.

Quelle: KÜS-Bundesgeschäftsstelle (ots)

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