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Bundesanwaltschaft klagt syrischen Terrorverdächtigen an

Archivmeldung vom 16.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof  in Karlsruhe (Bundesanwaltschaft)
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Bundesanwaltschaft)

Foto: Voskos
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin Anklage gegen einen Syrer wegen Terrorverdachts erhoben. Er sei der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie der Terrorismusfinanzierung hinreichend verdächtig, teilte die Karlsruher Behörde am Dienstag mit.

Bei dem Mann handele es sich um einen Befürworter der Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS). Laut Anklage soll er spätestens im Juni 2019 den Entschluss gefasst haben, in Deutschland einen Anschlag zu begehen, der in seiner Dimension früheren Anschlägen des IS in Europa ähneln sollte.

Der Angeschuldigte habe es sich dabei zum Ziel gesetzt, möglichst viele Personen zu töten oder zumindest zu verletzen, so die Bundesanwaltschaft. Zur Vorbereitung dieses Vorhabens habe er sich zunächst Kenntnisse in der Anfertigung von Sprengstoff und Waffen angeeignet und sich im Anschluss in Berlin Materialien für den Bau von unkonventionellen Spreng- und Brandstoffvorrichtungen (USBV) besorgt. Hierzu gehörten Aceton, Wasserstoffperoxid und Schwefelsäure. Zudem soll der Angeklagte Erkundigungen über die Verwendung handelsüblicher Düngemittel als Sprengstoff eingeholt haben. Des Weiteren habe er verschiedene Metallteile und Werkzeuge besorgt und damit begonnen, eine Maschinenpistole zu bauen, so die Bundesanwaltschaft weiter.

Hierfür habe er sich auch Patronenhülsen und Treibladungspulver besorgt, mit denen die Herstellung scharfer Munition möglich gewesen wäre. Der Syrer konnte den von ihm geplanten Anschlag nicht umsetzen, da er zuvor am 19. November 2019 in einer anderen Strafsache festgenommen wurde. Seitdem befindet sich der Angeschuldigte in Haft - dabei seit dem 5. März 2021 in Strafhaft. Auch in der neuen Strafsache beantragte die Bundesanwaltschaft den Erlass eines Haftbefehls.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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